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Kirchenaustritt nur in Berlin ein Problem

Anwalt bezeichnet Steuer-Nachforderungen als „skrupelloses Geschäftsgebaren“
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Wer aus der Kirche ausgetreten ist, sollte die Bescheinigung darüber bei seinen wichtigsten Unterlagen aufbewahren. In Berlin scheint es nämlich offenbar die Regel zu werden, dass Neu-Berliner von den Kirchensteuerstellen aufgefordert werden, ihre Austrittsbescheinigungen erneut vorzulegen – oder wieder Kirchensteuer zu zahlen. Nachdem der Tagesspiegel in der vergangenen Woche über einen solchen Fall berichtet hatte, meldeten sich gleich mehrere Berliner, denen das Gleiche widerfahren war. Darunter auch Ursula Ressel, die sich „abgezockt“ fühlt.

Die Psychologin und Managementtrainerin war schon 1972 in Freiburg im Breisgau aus der evangelischen Kirche ausgetreten und hatte „trotz mehrerer Umzüge“ nie Probleme mit den Finanzbehörden. Das änderte sich erst mit ihrem Umzug 1999 nach Berlin. Drei Jahre später erhielt die 55-Jährige Post von der Kirchensteuerstelle. In einem Fragebogen sollte sie beantworten, ob sie aus der Kirche ausgetreten war. Neun Monate später hatte sie ein zweites Formular im Briefkasten, was sie nun „wütend“ ausfüllte und ebenfalls zurückschickte.

Stutzig sei ihre Steuerberaterin geworden, als für das Jahr 2003 Kirchensteuer berechnet wurde. „Dagegen hatte ich Einspruch eingelegt“, berichtet sie. Nur mit Hilfe von „freundlichen Mitarbeitern“ des Freiburger Standesamtes konnte sie den erforderlichen Nachweis über den Jahrzehnte zurückliegenden Kirchenaustritt vorlegen. „Ich fühle mich als Bürger unnötig unter Verdacht gestellt, Steuern nicht zu bezahlen. Das ist eine böswillige Unterstellung.“ Außerdem trete man nicht aus materiellen, sondern „aus anderen Beweggründen“ aus der Kirche aus.

Die Position der evangelischen Landeskirche, die auch im Auftrag des katholischen Erzbistums die Kirchensteuerstellen verwaltet, ist eindeutig: Die objektive Beweislast liege bei demjenigen, der aus der Kirche ausgetreten ist. Allerdings räumte Markus Bräuer, Sprecher der Landeskirche, ein, dass Juristen derzeit überlegen, „wie man bestehende Möglichkeiten des Verwaltungsrechts so weit ausschöpfen kann, dass man den Betroffenen keine unzumutbaren Härten zubilligen muss“. Außerdem würden „mit Hilfe“ der Kirche 90 Prozent aller 3600 strittigen Fälle pro Jahr zugunsten der Betroffenen entschieden. Zwischen 1990 und 2004 habe es nur 100 Widerspruchsfälle gegeben, von denen 39 vor Gericht landeten. Alle Fälle seien von der Landeskirche gewonnen worden.

In welchen Fällen aber werden die Kirchensteuerstellen in Berlin aktiv? Bräuer sagt: „Nur dann, wenn eine Prüfanfrage von Seiten der Finanzbehörde vorliegt.“ Frank Pippig, Pressereferent mit Schwerpunkt Steuerrecht bei der Senatsfinanzverwaltung, hingegen sagt: „Die Kirchensteuerstellen erhalten wöchentlich eine Liste von Neuaufnahmen aller Steuerpflichtigen. Was die dann damit machen, ist nicht Sache der Finanzbeamten.“ „Prüfhinweise“ gebe es nur dann, wenn ein Steuerpflichtiger Widerspruch gegen einen Kirchensteuerbescheid einlegt.

Rechtsanwalt Karsten Sommer ärgert sich über die rigorose Position der Kirchen und spricht von „skrupellosem Geschäftsgebaren. Die Kirche nimmt staatliche Gewalt wahr und maßt sich Hoheitsrechte an.“ Diesen Vorwurf weist Markus Bräuer zurück: Es gebe sehr wohl eine Trennung von Staat und Kirche, die eine Körperschaft öffentlichen Rechts darstelle.

Nach einem Beschluss der Konferenz der Justizverwaltungen von Bund und Ländern müssen „Amtsgerichte Nachweise über Kirchenaustritte maximal zehn Jahre aufbewahren“, sagte Katrin-Elena Schönberg, Sprecherin des Kammergerichts.
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