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Vor Gericht – der 1. Mai 2002

Erst ein Jahr danach wird gegen Steinewerferin verhandelt
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Die Zahl der Festnahmen nach Ausschreitungen am 1. Mai ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. 2001 wurden 148 Personen festgenommen, im Jahre 2002 waren es 158, in diesem Jahr 196. Im Vorjahr wurden gegen 40 mutmaßliche Randalierer Haftbefehle erlassen, 21 von ihnen wurden gegen Auflagen von der Untersuchungshaft verschont.

Schnelle Urteile aber sind eher die Ausnahme. Es dauert zum Teil ein Jahr und länger, ehe den Verdächtigen der Prozess gemacht wird. Am Mittwoch beispielsweise muss sich eine 25jährige Frau verantworten, weil sie an Ausschreitungen bei den Mai-Krawallen 2002 beteiligt gewesen sein soll. Sie soll in Kreuzberg mehrere Pflastersteine in Richtung von Polizeibeamten geworfen haben. Außerdem wird ihr in dem Prozess um besonders schweren Landfriedensbruch, versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen, am Abend mit weiteren Tätern zwei Fahrzeuge umgestürzt und in Brand gesetzt zu haben.

Vor Gericht verweigern mutmaßliche Randalierer oft die Aussage oder bestreiten die Vorwürfe. Zeugen sind in der Regel Polizeibeamte. Häufig liegen aber auch Fotos oder Videoaufnahmen vor. Die einzelnen Personen in der Menge zweifelsfrei zu identifizieren, ist jedoch oft schwer. Über die Zahl der Prozesse und Verurteilungen im Zusammenhang mit den Ausschreitungen im vergangenen Jahr konnte die Justiz gestern keine Angaben machen. K.G.
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