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Horst Mahler soll für ein Jahr ins Gefängnis

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Der Marathonprozess gegen Horst Mahler scheint nach elf Monaten Dauer die Endphase erreicht zu haben. Staatsanwalt Reiner Krüger hielt gestern vor der 22. Großen Strafkammer des Landgerichts sein Plädoyer und forderte für den rechtsextremen Anwalt ein Jahr Haft wegen Volksverhetzung. Krüger betonte, die Strafe dürfe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, obwohl dies bei einem Urteil bis zu maximal zwei Jahren möglich ist. Mahler habe im Prozess alles getan, um eine Haftstrafe zu bekommen, so Krüger. Es gebe im Strafrecht nichts, was zugunsten Mahlers spreche. Mahler hatte den Prozess mit ganzen Salven antijüdischer Vorträge in die Länge gezogen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 68 Jahre alten, einstigen RAF-Terroristen vor, er habe im September 2002 in der Berliner Zentrale der NPD ein antijüdisches Pamphlet verteilt. In dem Schriftsatz heißt es, der Hass auf Juden sei „das untrügliche Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems“. Ein weiteres, in den Prozess integriertes Verfahren wurde Ende September eingestellt.

Mahlers Verteidiger konnte nur wenige Minuten sein Plädoyer vortragen, dann fiel ihm der Rechtsextremist ins Wort. Der Anwalt nuschelte noch „Freispruch“ und setzte sich hin. Dann legte Mahler los und präsentierte wieder einen bizarren Mix judenfeindlicher Sprüche. Begriffe wie „spirituelle Zersetzung“, „satanisches Prinzip“ und „Furor teutonicus“ tönten durch den Saal. Selbst Mahler-Fans im Publikum mussten gähnen.

Mit seinen Tiraden im Prozess hat sich Mahler selbst sehr geschadet. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte im April gegen den Anwalt ein vorläufiges Berufsverbot, die Staatsanwaltschaft erhob im selben Monat eine weitere Anklage wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

Das für gestern geplante Urteil wurde auf Mittwoch verschoben, da Mahler noch einen Beweisantrag stellte. Er forderte, zwei Wissenschaftler zu laden, die sich angeblich zur „Entgegensetzung des jüdischen und des deutschen Volksgeistes“ äußern können. Die Kammer will am Mittwoch ihren Beschluss zu dem Beweisantrag verkünden. Ob danach das Urteil gesprochen werden kann, hängt wahrscheinlich davon ab, ob Mahler noch weitere Anträge einfallen.
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