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Blitz-Urteile nach Mai-Krawallen

Justiz hat schon 31 Anklagen fertig
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Bei der strafrechtlichen Verfolgung der Randalierer vom 1. Mai geht es Schlag auf Schlag. Waren am Freitag bereits ein Urteil gesprochen und 24 Anklagen erhoben (wir berichteten), sind es inzwischen zwei Urteile und 31 Anklagen. Und Justizsprecher Björn Retzlaff rechnet mit weiteren Prozessen in den nächsten Tagen. Gegen 56 Tatverdächtige der Krawalle vom 30. April und 1. Mai hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehl beantragt. Das kann sie nur bei dringendem Tatverdacht – wenn also die Beweislage recht gut ist. In 23 Fällen wurden die Verdächtigen von der Haft allerdings verschont.

Verurteilt wurden ein 22Jähriger zu einem Jahr und am Montag ein 21-Jähriger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung – beide wegen schweren Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Bald sollen auch wieder die schon aus dem Vorjahr bekannten Fahndungsplakate mit Aufnahmen noch nicht identifizierter Gewalttäter aufgehängt werden. Vermutlich geht das diesmal schneller als im letzten Jahr, als die Plakate erst am 1. Oktober veröffentlicht wurden: Die Videoaufzeichnungen der Polizei sollen diesmal besser sein. Schnelle Verurteilungen aber habe es auch im Vorjahr gegeben, betont Justizsprecher Retzlaff.

Zuständig für die Verfolgung der Ausschreitungen im Zusammenhang mit dem 1. Mai ist die Staatsanwaltschafts-Abteilung für politisch motivierte Straftaten. Die acht Staatsanwälte haben nach Justizangaben vom 30. April bis zum 3. Mai fast rund um die Uhr gearbeitet. how
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