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Über drei Jahre Haft für Mai-Randalierer

Erneut hartes Urteil gegen Steinewerfer: Gericht wollte Zeichen gegen Gewaltrituale setzen
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Er warf einen Pflasterstein mit Wucht auf einen Polizisten, wehrte sich gegen seine Festnahme und musste am Ende von vier Beamten weggetragen werden. Der 24-jährige Marco K. mischte mit bei den diesjährigen Krawallen am 1. Mai in Kreuzberg. Knapp fünf Monate saß er dann in Untersuchungshaft. Gestern setzte sich das harte Durchgreifen der Justiz fort. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte Marco K. zu drei Jahren und zwei Monaten Haft – in diesem Jahr die höchste Strafe gegen einen Mai-Chaoten.

Es war gegen 22.30 Uhr am Abend des 1. Mai, als Marco K. am Mariannenplatz in einer Gruppe von etwa 20 Personen stand. Steine und Flaschen flogen in Richtung der Polizeibeamten, die mutmaßliche Randalierer festnehmen wollten. Marco K. sagte dem Richter, dass er angetrunken gewesen sei und plötzlich eine Wut verspürt habe. Weil er hingefallen war, weil er die Uniformierten sah. Zielgerichtet und mit Wucht soll er einen Pflasterstein auf die eingesetzten Polizeikräfte geworfen haben. Er traf den Oberkörper eines 31-jährigen Beamten. „Der Mann trug - gottlob - einen Brustpanzer und blieb unverletzt“, hieß es im Urteil.

Marco K., ein Mann ohne Beruf aus Hohenschönhausen, hatte die Vorwürfe im Prozess eingeräumt. Er könne sich zwar nicht an Details erinnern. „Aber es wird schon so gewesen sein“, meinte er. Er war erst vier Monate vor dem 1. Mai aus der Haft entlassen worden, wo er eine Strafe wegen Körperverletzung verbüßen musste. Sein Strafregister weist zwölf Einträge auf. Mehrfach war er - wie auch bei der Mai-Randale - alkoholisiert. In früheren Urteilen gingen Richter von einer verminderten Schuldfähigkeit aus, die zu einer milderen Strafe führte.

Diesmal aber kam es anders. Der Angeklagte habe gewusst, dass er unter Alkohol gefährlich werden kann, sagte der Richter. Mit einem „Bonus“ für angetrunkene Täter sei Schluss. Die Justiz müsse im Hinblick auf die Gewaltrituale zum 1. Mai Flagge zeigen, unterstrich das Gericht. „Wir müssen zeigen, dass es für solche Straftaten erhebliche Freiheitsstrafen gibt.“ Für das Gericht ist Marco K. mehrfach schuldig: schwerer Landfriedensbruch, schwerer Widerstand und versuchte gefährliche Körperverletzung.

Mit der Strafe setzte die Justiz die harte Gangart gegen Mai-Randalierer fort. Sie ist offenbar nicht mehr gewillt, mit milden Strafen auf eine mögliche Abschreckung der Chaoten zu verzichten. Endeten in vergangenen Jahren vergleichbare Prozesses in der Regel mit kürzeren Bewährungsstrafen, werden nun immer wieder Gefängnisstrafen verhängt. Im Juni wurde ein 23-Jähriger zu zwei Jahren Haft verurteilt, der eine Flasche auf Polizeibeamte geschleudert hatte. Vor einem Jahr erhielt ein Steinewerfer sogar drei Jahre und zehn Monate Haft.
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