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Berlin: Arzneimittelkosten: Beispiel 2: Ab ins Krankenhaus

Das neue Wundermittel heißt "ambulante Versorgung": Sie erspart den Patienten einen Aufenthalt in der Klinik und den Kassen hohe Krankenhaus-Rechnungen. Doch bei den Regressverfahren wird dieser neue Weg offenbar zu wenig berücksichtigt.

Das neue Wundermittel heißt "ambulante Versorgung": Sie erspart den Patienten einen Aufenthalt in der Klinik und den Kassen hohe Krankenhaus-Rechnungen. Doch bei den Regressverfahren wird dieser neue Weg offenbar zu wenig berücksichtigt. Theoretisch könnten betroffene Ärzte den Prüfern manche Kurzsichtigkeit vorrechnen, denn einiges, was auf den ersten Blick teuer erscheint, hat die Vorzüge einer ambulanten Therapie. Aber der Nachweis solcher "kompensatorischen Ersparnisse" ist schwierig.

Zwei Beispiele: Einer Ärztin werden teure Infusionsserien gegen Hörsturz und Schwindel vorgeworfen. Solche Behandlungen kosten einiges mehr, als sie für einen Patienten im Quartal ausgeben darf. Es wäre ihr aber niemand vor den Karren gefahren, hätte sie die Patienten in eine Klinik überwiesen - eine durchaus übliche Praxis.

Ähnliches lässt sich im Zusammenhang mit Antibiotika schildern. Ein Facharzt wird pauschal gerügt, er habe "eine Vielzahl von Verordnungen über teure Antibiotika" ausgeschrieben. Er kontert: "Das waren meist Leute mit schweren Infektionen." Allgemeinmediziner hatten sie zuvor mit billigeren Präparaten behandelt, die keine Wirkung zeigten. Also steigerte er Dosis und Kosten. Auch dieser Mediziner hätte etliche Behandlungen auf die Klinik abwälzen können. Nach dem Regress ist er nun eher geneigt zu sagen: "Ab ins Krankenhaus."

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