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Berlin: Arzneimittelkosten: Beispiel 3: Der Streit um Krebsmittel

Eine internistische Schwerpunktpraxis für Onkologie in Wedding muss sich in den kommenden Wochen mit der Betriebskrankenkasse (BKK Berlin) um Verordnungen streiten, die aus Sicht ihrer Ärzte die Überlebensaussichten von Krebspatienten nachweislich verbessert haben. Dabei geht es um das Medikament "Gemzar".

Eine internistische Schwerpunktpraxis für Onkologie in Wedding muss sich in den kommenden Wochen mit der Betriebskrankenkasse (BKK Berlin) um Verordnungen streiten, die aus Sicht ihrer Ärzte die Überlebensaussichten von Krebspatienten nachweislich verbessert haben. Dabei geht es um das Medikament "Gemzar". Es ist amtlich zugelassen für die Therapie von Tumoren der Bauchspeicheldrüse, aber indiziert auch gegen Gallenwegskrebs.

Was ist der Unterschied zwischen Zulassung und Indikation? Bevor ein Medikament zugelassen wird, müssen dessen Hersteller kostspielige Testreihen finanzieren, deshalb konzentrieren sie sich meist auf ein Krankheitsbild. Ist die Arznei eine Weile auf dem Markt, stellt sich häufig heraus, dass sie auch gegen andere Leiden hilft. Es werden entsprechende wissenschaftliche Studien publiziert, an denen sich niedergelassenen Ärzte orientieren. Nun setzen auch sie das Präparat breiter ein - mit dem Argument: Es ist für weitere Krankheiten "indiziert".

Um diesen Begriff streiten sich nun Kassen und Ärzte. Bis vor einem Jahr übernahm die BKK Berlin noch die Kosten für indizierte Arzneien, doch seither stellt sie sich quer. Im Falle von "Gemzar" reichte sie bei den Regressprüfern einen "Antrag auf sonstige Schäden" ein. Sie sollen dieses Präparat noch einmal kritisch unter die Lupe nehmen.

Für die BKK ist alleine die Zulassung verbindlich. "Indikationen sind für uns kein Beweis, dass ein Mittel hilft". Es gebe zugelassene Präparate gegen Pankreaskrebs. Aus Sicht des Arztes haben diese aber "einen geringeren Wirkungsgrad und gefährliche Nebenwirkungen für ältere Menschen."

Erkennt der Prüfungsausschuss das nicht an, muss der Mediziner möglicherweise seine Verordnungen rückwirkend bezahlen und mit weiteren Regressen rechnen, falls er auf seiner Therapie beharrt. Als Ausweg könnte er seine Patienten an die Uni-Kliniken überweisen, "die Gemzar gleichfalls einsetzen." Das wäre aber für die Kasse wesentlich teurer als die Variante in Wedding.

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