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Jetzt ist die Verwaltung am Zug - allerdings nicht das Kreuzberger Rathaus, sondern die Ausländerbehörde. Einer der Flüchtlinge vom Oranienplatz sitzt jetzt in Abschiebehaft.

© dpa

Asylantrag abgelehnt: Flüchtling vom Oranienplatz sitzt in Abschiebehaft

Bereits im Januar hatte eine Ausländerbehörde in Sachsen-Anhalt seinen Asylantrag abgelehnt. Jetzt sitzt ein Flüchtling vom Oranienplatz im Abschiebegewahrsam. Der Flüchtlingsrat kritisiert das Vorgehen der Behörden.

Ein Flüchtling vom Oranienplatz sitzt seit einigen Tagen im Berliner Abschiebegewahrsam in Grünau. Dem Flüchtling aus Mali wird zudem nach Information des Tagesspiegels vorgeworfen, zumindest in der Zeit nach der Räumung des Oranienplatzes in zwei Bundesländern Sozialleistungen bezogen zu haben. Der aus Mali stammende Mann war nach Angaben des Flüchtlingsrats im Jahr 2011 aus dem libyschen Bürgerkrieg über Italien nach Sachsen-Anhalt gekommen. Später schloss er sich den Flüchtlingen auf dem Oranienplatz an.

Eine Sprecherin des Flüchtlingsrats sagte, dass der Anwalt des Mannes Beschwerde gegen die Abschiebehaft eingelegt habe, die auf Betreiben der Ausländerbehörde im Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt) veranlasst wurde. Sie forderte den Senat auf, „sich umgehend für die Freilassung“ einzusetzen. Die Haft widerspreche dem Einigungspapier, das im März nach anderthalb Jahren Besetzung des Oranienplatzes zwischen Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) und den Flüchtlingen ausgehandelt worden war. Dieses sieht eine Einzelfallprüfung der ausländerrechtlichen Verfahren sowie einen Abschiebestopp für diese Zeit vor.

Innenstaatssekretär Bernd Krömer (CDU) widersprach den Vorwürfen des Flüchtlingsrats. Der Mann habe sein Asylverfahren durchlaufen, die Behörde in Sachsen-Anhalt habe dieses bereits im Januar abgeschlossen. Der Asylantrag sei abgelehnt worden, der Mann müsse zurück nach Italien.

Am 23. Juli habe dieser im Landkreis Börde bei der Behörde vorgesprochen. Dort sei er festgesetzt worden. Da es in Sachsen-Anhalt keine Einrichtung wie den Grünauer Abschiebegewahrsam gebe, sei er nach Berlin überstellt worden. „Wir sind nur in Amtshilfe tätig“, sagte Krömer. Den Vorwurf, dass gegen das Papier vom Oranienplatz verstoßen worden sei, lässt er nicht gelten. „Dieses hebt nicht die Rechtsordnung auf“, sagte Krömer. Der Mann habe sein individuelles Verfahren gehabt, und dieses sei bereits zu dem Zeitpunkt beendet gewesen, als die Vereinbarung zum Oranienplatz unterschrieben wurde. Zudem habe er in Berlin auch keinen Antrag gestellt. Einen Termin bei der hiesigen Ausländerbehörde, der ebenfalls für den 23. Juli angesetzt war, habe er nicht wahrgenommen.

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