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Berlin: Attentäter Staps kann Demo nicht stören

Wegen Brandstiftung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten wurde Olaf Staps im Juli 2001 zu vier Jahren Haft verurteilt. Staps hatte im Januar 2000 damit gedroht, Handgranaten in die LiebknechtLuxemburg-Demo zu werfen.

Wegen Brandstiftung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten wurde Olaf Staps im Juli 2001 zu vier Jahren Haft verurteilt. Staps hatte im Januar 2000 damit gedroht, Handgranaten in die LiebknechtLuxemburg-Demo zu werfen. Ob Staps noch in Haft sitzt, konnte die Justizverwaltung gestern nicht sagen. Das sei aber anzunehmen, hieß es. fk

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