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Berlin: Auf den Flughund gekommen

„Max“ lebte 17 Jahre in einem Friseurladen für Vierbeiner. Nun wurde er beschlagnahmt – und umgetauft

Seine Heimat ist Indien, gelebt hat er 17 Jahre in einem Weddinger Hundesalon, jetzt ist er auf der Zitadelle Spandau untergebracht: Max, der Flughund.Um das exotische Tier (Spannweite 1,20 Meter) ist ein erbitterter Streit zwischen der Besitzerin und Artenschützern ausgebrochen. Denn der Indische Riesenflughund war vorübergehend vom Bezirksamt Mitte beschlagnahmt und dem Berliner Artenschutz-Team (BAT) übergeben. Der Verein betreibt den Fledermauskeller auf der Zitadelle. Nun fordert Besitzerin Monika Rothgänger ihren „Max“ zurück, der seit drei Jahren in ihrem Hundesalon in der Togostraße lebte.

Die Weddingerin hatte das Tier von einer Branchenkollegin übernommen. Diese hatte es 1987 aus Holland nach Berlin gebracht und in ihrem Hundesalon in der Genter Straße gehalten. Als die Frau ihr Geschäft aufgab, holte Monika Rothgänger den Flughund zu sich. Er wurde zwar auch bei ihr nicht artgerecht gehalten. Doch „Max“ war daran gewöhnt, sagte die zuständige Amtstierärztin – mangels Alternativen. Daher habe sie auch bei ihrem letzten Besuch im Jahr 2003 keinen Anlass gesehen, aus Gründen des Tierschutzes einzugreifen

Das Naturschutzamt sah das jedoch anders. Es ließ das Tier auf einen Hinweis des BAT-Vereins beschlagnahmen. Die Behörde vermutete einen Verstoß gegen den Artenschutz und übergab Max in die Obhut des Vereins. Dessen Vorsitzender Jörg Harder holte das Tier im Frühsommer bei der Halterin ab – in Ausübung seines Dienstes als Polizist. Bei solchen Amtshandlungen müsse man einen Beamten dabei haben, heißt es in der Naturschutzbehörde. Harder verteidigte sein Auftreten als Amtsperson damit, dass eine Behördenvertreterin im Vorfeld beschimpft und bedrängt worden sei. „Max“-Halterin Rothgänger zeigte ihn daraufhin wegen Nötigung an. Das Verfahren sei eingestellt worden, sagt Harder.

Im Zitadellen-Exil wurde „Max“ in „Kasimir“" umgetauft und gleich in die Werbekampagnen für das Fledermausfest im September verwandt. Vor Gericht stellte sich jetzt heraus, dass der Artenschutz für ihn nicht gilt, weil es 1987 noch kein entsprechendes Gesetz gab. Das Amt hob die Beschlagnahme am vorigen Freitag auf. Doch der Verein verweigert die Rückgabe, auch nachdem Monika Rothgänger die Polizei gerufen und Anzeige erstattet hatte. Der BAT-Verein beruft sich auf den Tierschutz. Man habe den Flughund aufgepäppelt, der wegen unsachgemäßer Haltung zum Invaliden geworden sei. Man werde sein „verfassungsrechtlich garantiertes Wohl“ nun gewährleisten.

Halterin Rothgänger wirft umgekehrt dem Artenschutz-Team vor, das Tier auf der Zitadelle in einem engen Raum mit kleineren Fledermäusen wenig artgerecht zu halten. Unterstützt wird sie vom Zoo-Vizechef Heiner Klös. Der will sich allerdings nicht mehr öffentlich äußern, nachdem er von Harder wegen übler Nachrede angezeigt wurde. Nun kämpfen Anwälte um „Max“, den Exoten aus Indien.

Rainer W. During

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