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Berlin: Auflagen für Spreedreieck

Koalition verlangt breiten Zugang zum Tränenpalast

Das Spreedreieck an der Friedrichstraße, auf dem der Tränenpalast steht, kann bebaut werden. SPD und PDS gaben gestern im Vermögensausschuss des Parlaments acht Millionen Euro frei, die samt zwei benachbarten Grundstücken dem Investor Harm MüllerSpreer als Schadenersatz zukommen. Denn eine Teilfläche des 2000 von Berlin verkauften Areals musste der Bahn 2001 rückübertragen werden. Die Koalitionsfraktionen haben aber Auflagen beschlossen, die in den Vertrag mit dem Investor aufgenommen werden müssen: Der Spielbetrieb des Tränenpalastes muss gesichert bleiben. Der benachbarte Biergarten bleibt beim Land Berlin und der Zugang zum Tränenpalast wird durch einen drei Meter breiten Streifen gesichert, der nicht an Müller-Spreer verkauft wird.za

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