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Berlin: Aufrüsten gegen die Verführung

Die Zahl der aufgedeckten Bestechungsfälle steigt. Ab 2006 soll ein neues Informationssystem Hinweisgeber besser schützen

In Berlin wird geschmiert und bestochen wie seit Jahren nicht mehr: 411 neue Korruptionsverfahren meldet die Staatsanwaltschaft bis Anfang Dezember, 17 Prozent mehr als 2004. Dieser Anstieg ist nach Auffassung von Oberstaatsanwalt Claus-Peter Wulff jedoch auch der intensiveren Bekämpfung der Korruption zu schulden: „Wo man genauer hinsieht, findet man auch mehr“, sagt er. Anders ausgedrückt: Nur ein kleiner Teil der kriminellen Geschäfte wird überhaupt aufgedeckt. „Es fehlt an Hinweisgebern“, sagt Justizsenatorin Karin Schubert (SPD). Denn die Informanten fürchten um ihren Job, wenn sie Kollegen oder sogar ihren Chef anschwärzen. Wird ihre Identität entdeckt, werden sie oft bedrängt, gemobbt und geschnitten.

Hier soll im nächsten Jahr ein neues Informationssystem Abhilfe schaffen. Per E-Mail werden dann Beamte und Angestellte Hinweise auf Begünstigung, Untreue oder Vorteilsnahme in Ämtern geben und dabei ihre Anonymität wahren können. Justizsenatorin Schubert rechnet in der Folge mit einer weiter steigenden Zahl von Ermittlungsverfahren. Ein guter Quellenschutz für Informanten ist in Spandau bereits seit längerer Zeit gewährleistet: Ein Anwalt nimmt die Fälle im Auftrag des Bezirks auf; die räumliche und berufliche Entfernung von der Behörde sorgt für zusätzlichen Schutz. Die Fälle, die dort und bei der Staatsanwaltschaft eingehen, lehren viel über die Tricks krimineller Firmen - und über die Verführbarkeit der Menschen.

Oft fängt es harmlos an, zum Beispiel bei der Abnahme auf der Baustelle. Wenn die Handwerker gut gearbeitet haben und die behördliche Bauaufsicht nichts Großes zu beanstanden hat, dann werden die letzten kleinen Probleme schon mal bei einem gemeinsamen Bier ausgeräumt – und die Rechnung übernimmt der Unternehmer. Und über die nächsten Neubaupläne diskutieren Unternehmer und Baubeamter gleich beim Essen in einem Restaurant, weil es da gemütlicher ist. Und wieder steht vorher schon fest, wer bezahlen wird.

„Anfüttern“ nennt Oberstaatsanwalt Wulff das. Der Appetit des Beamten soll zu Gier werden. Dann wird der Beamte erpressbar, weil er Vorteile annahm. Dadurch kehren sich die Kräfteverhältnisse um: Nun sitzt der Bauunternehmer am längeren Hebel.

Einer sparte dadurch Millionen, weil ihm der angefütterte Beamte den vorgeschriebenen Bau von Stellplätzen erließ. Genehmigungen für nicht genehmigungsfähige Pläne, das ist ein Ziel von Bestechung im Baubereich. Die Täter gehen dabei nach streng betriebswirtschaftlichen Grundsätzen vor; der Nutzen ist immer höher als die Kosten. „Nicht die kleinste Zuwendung wird ohne Hintergedanken gewährt“, sagt Korruptionsjäger Wulff.

In einem anderen Fall saß in einer Verwaltung ein unerfahrener Mitarbeiter in einer Schlüsselstellung, verantwortlich für die Vergabe der lukrativen Arbeiten. „Sein Chef hätte eigentlich wissen müssen, dass er überfordert ist“, sagt Oberstaatsanwalt Wulff. Doch dem hatte eine neue Liebschaft den Kopf verdreht. Das war kein Zufall. Die neue Herzdame war gezielt auf den Amtsleiter angesetzt worden – von einem Firmenkartell. Deren Mitglieder hatten die Unterwanderung der Vergabestelle minutiös geplant. Am Ende hatten sie einfaches Spiel: Nach Belieben konnten sie die Inhalte der Ausschreibungen diktieren – und dadurch die Aufträge der Behörde unter sich aufteilen. Der unerfahrene Beamte half tatkräftig mit. Er hatte seinen Hunger auf Kosten des Kartells gestillt: bei Restaurant- und Bordellbesuchen. „Der Mensch ist verführbar“, sagt Wulff.

Dabei spielt Geld eine wichtige Rolle. Bares allerdings selten. „Es ist ein Märchen, dass die Kriminellen einen Koffer voller Geld in die Amtsstube tragen“, sagt der Oberstaatsanwalt. Das ist den meisten einfach zu teuer. Die Mittel, mit denen der Wille anderer Menschen gebrochen wird, sollen von der Steuer absetzbar sein. Deshalb quittieren die korrumpierten Personen in Schlüsselstellungen oft ihre illegalen Einnahmen: Die Beamten haben dann angeblich an „Geschäftsessen“ teilgenommen, „Provisionen“ oder „Beratungsgebühren“ erhalten oder auch an „Fortbildungsveranstaltungen“ mitgewirkt. Die Kosten für die Bestechung werden übrigens auch in die Kalkulation für den Auftrag eingerechnet: Was der korrupte Beamte kassiert für die „Verschiebung“ eines öffentlichen Auftrags, zahlt also seine Behörde – und am Ende der Steuerzahler.

Auch Beispiele von Untreue und Vorteilnahme im Zusammenspiel von Banken und ihren Schuldnern sind keineswegs selten. Ein beliebter Trick ist der so genannte „Kick-back“. Das könnte man frei als „Rückfluss“ übersetzen. Es funktioniert so: Eine Firma schreibt eine überhöhte Rechnung an ein anderes Unternehmen, zahlt dann aber einen Teil des erhaltenen Geldes in bar an den Auftraggeber zurück. Das hat zwei Vorteile: Das zurückfließende Bare ist „steuerfreies“ Schwarzgeld. Außerdem kann der Auftraggeber die Rechnung bei seiner Bank einreichen, um zusätzliche Kredite zu erhalten. Bewilligt werden diese meistens aber nur dann, wenn ein „Komplize“ in der Bank sitzt. Denn das abgezweigte Geld ist für die Bank ein riskanter „Blankokredit“, der nicht durch Gegenwerte wie Bauleistungen oder Material gedeckt ist.

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