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Berlin: Auge in Auge mit dem Schakal

Urteil gegen Terrorist Weinrich verschoben: Richter wollen seinen Anführer per Video vernehmen

Johannes Weinrich ordnete erst einmal Papiere. Wie seit Monaten saß der einstige Helfer des Top-Terroristen „Carlos“ konzentriert hinter Panzerglas. Das Gedränge im Gerichtssaal schien ihn nicht zu interessieren, auch wenn gestern das Urteil erwartet wurde. In dem Prozess um drei Terroranschläge in Frankreich vor mehr als 20 Jahren hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft beantragt, die Verteidigung Freispruch. Doch das Berliner Landgericht gab einem Antrag der Nebenklage statt. Es will Illich Ramirez Sanchez alias „Carlos“ doch noch als Zeugen hören – zumindest per Videoschaltung.

Prominenter könnten Zeugenstand und Anklagebank kaum besetzt sein: Zwei Jahrzehnte lang war der Venezolaner Carlos, „der Schakal“, der meistgesuchte Terrorist der Welt. Er soll im Auftrag palästinensischer Terrororganisationen, nahöstlicher Diktaturen und östlicher Geheimdienste gemordet haben. Serienweise ließ er Bomben hochgehen. Und Weinrich, der Angeklagte in Saal 700, galt als seine rechte Hand. Wenn der 56-Jährige mal redet, klingt seine Sprache fremd, sein Vokabular antiquiert: „Die Verdammten der Erde hatten und haben keine Armeen auf ihrer Seite, allenfalls unschuldige Kinder, die kämpfen wollen“, dozierte Weinrich, als er vor vier Jahren wegen des Anschlags auf das „Maison de France“ zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

Carlos sitzt seit 1994 in Frankreich im Gefängnis und wurde später wegen Polizistenmordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Ende letzten Jahres hatte man Carlos bereits für eine Aussage nach Berlin schaffen wollen, doch die Berliner Justizverwaltung machte einen Strich durch die Rechnung: Aus ihrer Sicht ist die von Frankreich angemahnte Sicherheit nicht mit vertretbarem Aufwand zu erfüllen.

Nun der zweite Anlauf. Die Vernehmung von Carlos sei für ein Urteil im Prozess gegen Weinrich von Bedeutung, sagte Richter Ralph Ehestädt. Das Gericht kündigte ein zweites Rechtshilfeersuchen an. Es will geklärt wissen, ob eine Videokonferenz nach französischem Recht machbar sei, und ob Carlos einer solchen Verfahrensweise zustimmen würde.

Im zweiten Prozess ist Weinrich gleich mehrerer Attentate angeklagt: 1982 wurde eine schwangere Passantin in der City von Paris durch eine Bombe getötet. Silvester 1983 forderte ein Massaker im Bahnhof von Marseille und einem Hochgeschwindigkeitszug fünf Tote. Zahlreiche Menschen wurden schwer verletzt.

Weinrichs Terrorismus-Karriere begann Ende der 60er Jahre. Der Sohn eines Studienrates aus dem westfälischen Brackel schloss sich erst den „Revolutionären Zellen“ an, wurde dann Mitglied der Gruppe um den internationalen Top-Terroristen. Carlos befahl, Weinrich folgte. Auch als ihm der Venezolaner die Freundin ausspannte, blieb Weinrich seinem Vorbild treu. Im Saal B 129 könnten sich die „Waffenbrüder“ von damals zumindest über Videoschaltung wiederbegegnen. Technisch ist das Kriminalgericht Moabit gerüstet: Die Premiere verlief bei einem Missbrauchsprozess im Herbst letzten Jahres erfolgreich. Der Weinrich-Prozess wird nach einer Sommerpause am 9. August fortgesetzt. Allerdings ist offen, ob sich Carlos für das Berliner Verfahren noch umstimmen lässt. Bislang hat sich der Terrorist als Zeuge per Video stets verweigert.

Kerstin Gehrke

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