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Berlin: Aus dem Gericht: 15 000 Euro für Vergewaltigungsopfer

Zumindest die zivilrechtliche Seite der Vergewaltigung dürfte mit dem Urteil abgehandelt sein: Das Landgericht hat Kristijan S. verurteilt, seinem Opfer Schmerzensgeld in Höhe von 15 000 Euro zu zahlen.

Zumindest die zivilrechtliche Seite der Vergewaltigung dürfte mit dem Urteil abgehandelt sein: Das Landgericht hat Kristijan S. verurteilt, seinem Opfer Schmerzensgeld in Höhe von 15 000 Euro zu zahlen. Der 24-Jährige hatte im August 1997 die damals 13-jährige Sabine vergewaltigt und geschwängert.

Der Strafprozess gegen den Mann aus Sabines Nachbarschaft war in die Schlagzeilen geraten, weil das Gericht den Mann zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt hatte. Generalstaatsanwalt Dieter Neumann bezeichnete das Urteil als Skandal und legte Revision ein. Das Verfahren läuft noch.

Der Anwalt von Sabine hat fast 41 000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Mit einem größeren Geldbetrag wird das Opfer in nächster Zeit kaum rechnen können. "Da ist nichts, was gezahlt werden kann", sagte der Anwalt des Beklagten in der Verhandlung.

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