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AUS DEM GERICHT: AUS DEM GERICHT

Liebig 14: Studentin wegen Steinwurfs vor GerichtNach den Krawallen bei der Räumung des besetzten Hauses Liebigstraße 14 in Friedrichshain muss sich eine 23-jährige Studentin wegen Landfriedensbruchs und Körperverletzung verantworten. Die 23-Jährige soll am 29.

Liebig 14: Studentin

wegen Steinwurfs vor Gericht

Nach den Krawallen bei der Räumung des besetzten Hauses Liebigstraße 14 in Friedrichshain muss sich eine 23-jährige Studentin wegen Landfriedensbruchs und Körperverletzung verantworten. Die 23-Jährige soll am 29. Januar einen Stein auf einen Polizisten geworfen und sich gegen die vorläufige Festnahme gewehrt haben. Vor dem Amtsgericht verweigerte sie am Dienstag die Aussage. Laut den Ermittlungen war ein 35-jähriger Beamter am Oberkörper getroffen worden. Doch ob es die Angeklagte war, die den Stein geworfen hatte, konnte er nicht bestätigen. „Es gab viele Versammlungen wegen der Räumung, und ich hatte viele Treffer“, sagte der Zeuge. Mehr als 80 Demonstranten waren damals zunächst festgenommen worden. Der Prozess wird am 12. Juli fortgesetzt. K. G.

Gericht: Blinde Frau kann

als Heilpraktikerin arbeiten

Nur aufgrund ihrer Blindheit kann einer Heilpraktikerin nicht die Zulassung zur Ausübung ihres Berufs verwehrt werden. Sie habe zumindest Anspruch auf eine beschränkte Heilpraktikererlaubnis, wenn sie beweise, dass sie sich der aus ihrer Blindheit folgenden Grenzen und Sorgfaltspflichten bewusst sei. Das teilte das Verwaltungsgericht am Dienstag mit. Einige Krankheitsbilder ließen sich auch durch Tasten behandeln. Das Bezirksamt Lichtenberg hatte der 1971 geborenen Klägerin die Zulassung verweigert. fk

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