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Berlin: Aus Frust 14-Jährigen gefoltert Hohe Strafen für die Peiniger

Der 14-jährige Martin (Name geändert) sollte sterben. So hatten es seine drei Peiniger beschlossen.

Der 14-jährige Martin (Name geändert) sollte sterben. So hatten es seine drei Peiniger beschlossen. Nachdem sie ihn zwei Tage lang in einer Plattenbauwohnung in Marzahn grausam gefoltert hatten, wollten sie ihn mit einem Stromschlag in der Badewanne umbringen. Wie die Anklage ging das Landgericht gestern von einem versuchten Mord aus. Die Gewaltorgie hatte der geständige Marcel G. ins Rollen gebracht. Der 35-Jährige wurde gestern zu 15 Jahren Haft verurteilt. Gegen den 35-jährigen Thomas G. erging eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten, ein 19-Jähriger muss für sechs Jahre hinter Gitter. Ein 17-jähriger Schüler kam wegen gefährlicher Körperverletzung mit einer Bewährungsstrafe davon.

„Es war ein sinnloses Ausleben von Gewalt, Macht und Demütigung“, hieß es im Urteil. Für die schrecklichen Tage, die Martin Ende Juni letzten Jahres erlebte, finde man keine Erklärung. Die vier Angeklagten waren Bekannte des Opfers. Martin hatte ihnen erklärt, er könne Marcel G. „umhauen“. Die großspurigen Worte sollte er büßen. Marcel G. fing an zu prügeln, zwei andere Angeklagte schlossen sich an. Für die angetrunkenen Peiniger sei es wahrscheinlich eine „willkommene Abwechslung“ in ihrem tristen Alltag gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. „Man hatte ein Opfer, an dem man seinen Frust, seine eigene negative Lebenserfahrung abreagieren konnte.“

Martin wurde geschlagen, getreten, mit einem Messer verletzt. Sie zündeten einen Feuerwerkskörper auf seiner nackten Haut, schlugen ihn mit einer Schaufel, zwangen ihn, Glas zu essen und von einer Kerze abzubeißen. Als den Gewalttätern bewusst wurde, dass die Sache mit einer Anzeige enden könnte, hievten sie den Jungen in die Badewanne, um ihn zu töten. Ein Fön wurde ins Wasser geworfen. Doch der Schutzschalter sprang heraus. Martin überlebte nach Überzeugung der Richter nur, weil eine Freundin des jüngsten Angeklagten die Polizei alarmiert hatte.

Kerstin Gehrke

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