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Berlin: Aus Mangel an Beweisen

Freispruch für vorbestraften Sexualstraftäter

Eine drakonische Strafe drohte, als die Ermittlungen nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung abgeschlossen waren. Sicherungsverwahrung strebte die Anklage zunächst im Prozess gegen den mehrfach vorbestraften Hans-Peter S. an. Der Vorwurf habe sich aber „nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachweisen lassen“, hieß es gestern im Plädoyer des Staatsanwalts und dann auch im Urteil. Aus Mangel an Beweisen wurde S. freigesprochen.

Der 49-jährige Hellersdorfer war von einer 46-jährigen Nachbarin angezeigt worden. Er sei in der Nacht zum 16. Januar in seiner Wohnung über sie hergefallen, habe sie geschlagen, gewürgt und vergewaltigt, gab die Frau zu Protokoll. Die Vorwürfe führten zur Festnahme des Mannes, der wegen Gewalttaten bereits rund 20 Jahre hinter Gittern saß. Durch eine Justizpanne kam S. vor Beginn des Prozesses wieder frei. Der Fall verursachte öffentliche Aufregung. Die Richter hatten es nicht geschafft, innerhalb der vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten die Verhandlung anzuberaumen.

Aussage stand im Prozess gegen Aussage. Der Mann hatte von einer Affäre mit der Nachbarin gesprochen. Sie könnte ihn falsch belastet haben, weil er bei seiner Verlobten bleiben wollte, mutmaßte er. Die Frau widersprach vehement. Es sei in der fraglichen Nacht zu sexuellen Handlungen gekommen, hieß es im Urteil. „Ob freiwillig oder durch Gewalt erzwungen, konnte das Gericht aus Mangel an Beweisen nicht klären“, sagte der Vorsitzende Richter. Die Frau habe im Verfahren Angaben gemacht, die sie später erweiterte oder veränderte. Objektive Beweismittel habe es nicht gegeben. Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

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