Auseinandersetzung vor Gericht : Grüne fordern jährlichen Energiebericht

05.10.2012 00:00 Uhrvon

Die Fraktion der Bündnisgrünen hat Organklage beim Berliner Verfassungsgericht eingereicht. Sie wirft dem Senat vor, seiner Berichtspflicht gegenüber dem Abgeordnetenhaus nicht nachzukommen.

Die Fraktion der Bündnisgrünen will über ein Verfahren beim Berliner Verfassungsgericht den Senat zwingen, einen jährlichen Energiebericht vorzulegen. Aus diesem Grund reichte sie Mitte September eine Organklage ein. Wie der energiepolitische Sprecher der Fraktion, Michael Schäfer, gestern sagte, verstößt der Senat nach dem Energiespargesetz von 1990 seit 2003 gegen die Berichtspflicht gegenüber dem Abgeordnetenhaus. Da es sich bei der Energiepolitik um Vorhaben von grundlegender Bedeutung handelt, sei dies ein Verstoß gegen die Berliner Verfassung. Auch in den diesjährigen Haushaltsberatungen hat der Senat es laut Schäfer abgelehnt, entsprechende Gelder einzustellen, und nur auf die CO2-Bilanz verwiesen.

Ohne Berichte könnten die Maßnahmen des Senats nicht richtig bewertet werden, sagte Schäfer. „Wir können die Energiewende nicht einklagen, aber es ist jetzt ein erster Schritt.“ In den Berichten soll der Senat etwa Energiesparprojekte, die energetische Sanierung landeseigener Gebäude oder die Strategie zum Braunkohleausstieg erläutern.

Das Energiespargesetz wurde von der damaligen rot-grünen Koalition unter dem Regierenden Bürgermeister Walter Momper (SPD) auf den Weg gebracht, die Organklage jetzt allein von den Grünen. „Wir standen unter Zeitdruck“, sagte Schäfer. Jetzt werde man aber das Gespräch mit der Linken und den Piraten suchen. Im Haus von Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) wollte man sich unter Hinweis auf ein laufendes Verfahren nicht zu den Forderungen der Grünen äußeren.

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