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Berlin: AUSLÄNDERBEHÖRDE

Die Ausländerbehörde heißt offiziell „Abteilung Ausländerangelegenheiten“ des Landeseinwohneramtes. Deren Abteilung am FriedrichKrause-Ufer 24 (Tiergarten) entscheidet über die Verweildauer, wenn ein Mensch legal eingereist ist .

Die Ausländerbehörde heißt offiziell „Abteilung Ausländerangelegenheiten“ des Landeseinwohneramtes. Deren Abteilung am FriedrichKrause-Ufer 24 (Tiergarten) entscheidet über die Verweildauer, wenn ein Mensch legal eingereist ist . Die Abteilung in der Nöldnerstraße 34-36 (Lichtenberg) ist für Asylbewerber und Bürger aus Ex-Jugoslawien zuständig, bei denen nicht klar ist, ob sie bleiben dürfen, außerdem für Ausländer, die abgeschoben werden müssen. suz

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