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Ausländerrecht: Im Gestrüpp der Paragrafen

Eine Frau aus Kamerun könnte bei BASF als Finanzbuchhalterin arbeiten. Das darf sie aber nicht. Die Berliner Behörden stellen sich quer - obwohl sie über die nötigen Qualifikationen verfügt.

Die junge Frau ist diplomierte Betriebswirtschaftlerin und hat einen Arbeitsvertrag von BASF in der Tasche. Ende Juni zog die gebürtige Kamerunerin Jasmin B.* mit ihrer zweijährigen Tochter von Lyon nach Berlin, am 1. Juli wollte sie ihre Stelle in der Finanzbuchhaltung bei BASF in Berlin antreten. Nach Auskunft des Unternehmens ist sie die ideale Besetzung, da es bei der Arbeit um die Finanzbuchhaltung in den französischen Niederlassungen gehe. Jasmin B. spricht fließend Französisch und Deutsch, sie hat in Aachen ihr Vordiplom in Betriebswirtschaft absolviert und in Lyon ihr französisches Diplom gemacht. Es hätte so einfach sein können. Doch dann geriet die 30-Jährige ins Getriebe der Berliner Behörden.

Ein halbes Jahr später sitzt Jasmin B. immer noch untätig in ihrer Wohnung in Reinickendorf. BASF hält ihr die Stelle nach wie vor offen. Aber die Arbeitsagentur und die Ausländerbehörde verweigern Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Die Gründe dafür sind nicht einfach nachzuvollziehen. „Meine Ersparnisse sind aufgebraucht“, sagt Jasmin B. „BASF will mich haben, wo ist das Problem?“ Sie habe nicht einmal Winterkleidung kaufen können. Auch Heizkosten versuche sie zu sparen, indem sie nur eines der drei Zimmer heize. Weder sie noch ihre Tochter sind krankenversichert. Und nun habe sie auch noch Angst, abgeschoben zu werden. „Sie haben kein Recht, sich länger hier aufzuhalten“, habe ihr die Ausländerbehörde mitgeteilt.

Dass deutsche Unternehmen über Facharbeitermangel klagen, ist bei der Berliner Arbeitsagentur und der Ausländerbehörde offenbar nicht angekommen. Auch nicht, dass Firmen immer wieder an die Behörden appellieren, die Zuwanderungsregelungen für Fachkräfte großzügig auszulegen. Kürzlich drängten die Bundesländer im Bundesrat erneut darauf, das Arbeitsmigrationsgesetz zu lockern, um den Zuzug hochqualifizierter Arbeitskräfte zu erleichtern. Jasmin B. sei besonders qualifiziert, sie habe ein Studium absolviert, verfüge über Fremdsprachen- und IT-Kenntnisse, sagt eine Sprecherin von BASF. Sie sei die einzige Kandidatin gewesen, die sich auf die Stellenausschreibung gemeldet habe und über entsprechende Qualifikationen verfüge. Aber natürlich könne man sich nicht in die Arbeit der Behörden einmischen, sagt die Sprecherin.

Mitte Juli schickte die Ausländerbehörde einen Antrag an die Arbeitsagentur. Die Behörde möge prüfen, ob man H. eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung erteilen könne. Einen Monat später kam das Ergebnis: nein. Denn das vorgelegte Diplom sei kein Hochschulabgangszeugnis im deutschen Sinne, sondern lediglich ein Vordiplom. Deshalb falle die Bewerberin nicht unter die Zuwanderungs-Ausnahmeregelung für Akademiker.

Dass nach Auskunft der Académie de Lyon das Diplom dem deutschen Bachelor-Abschluss entspricht, beeindruckt die Arbeitsagentur nicht. Auch dass BASF das vorgelegte Diplom für die Tätigkeit einer Finanzbuchhalterin ausreicht, spiele keine Rolle, erklärt Arbeitsagentur-Sprecher Uwe Mählmann. Ein Vordiplom sei nunmal kein Diplom. Damit war der Fall für die Arbeitsagentur abgeschlossen. Die Ausländerbehörde klappte daraufhin ebenfalls die Akte zu. „Die Ausländerbehörde ist nicht mehr zuständig“, sagt die Sprecherin der Innenverwaltung. Die Aufenthaltsgenehmigung hänge von der Arbeitsagentur ab.

So verweist eine Behörde auf die andere, während die junge Frau, um die es geht, in der Luft hängen bleibt. 580 Euro zahlt sie monatlich an Miete, dazu kommmen Lebensmittel. Von ihrem ersten Gehalt wollte sie Möbel und Spielzeug für ihre Tochter kaufen. Bis auf ein Sofa, ein Bett und eine Gardinenstange steht die Wohnung bisher leer. „Ich habe kein Geld“, sagt H. Sie wartet nun darauf, dass die Behörden doch noch etwas für sie tun. Aber die haben ihr noch nicht mal eine offizielle Absage mit einer Begründung geschickt. Dagegen hätte sie klagen können.

"Das ist alles absurd“, sagt Bilkay Öney, die migrationspolitische Sprecherin der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, die sich des Falles angenommen hat. H. sei "gut qualifiziert, sie würde sich wunderbar hier integrieren, aber man lässt sie nicht arbeiten“. Was ist mit ausländischen Spitzenköchen oder Fußballtrainern, die hätten auch kein Hochschulstudium, gibt die Politikerin zu bedenken. Sie glaubt, dass sich die Arbeitsagentur schlichtweg weigere, den Beschluss der Bundesregierung umzusetzen, wonach der Zuzug für ausländische Fachkräfte erleichtert werden soll. Öney fürchtet, dass infolge der Finanzkrise die Fachkräfteregelung bald ganz wegfällt, „wenn die Verteilungskämpfe um Arbeit härter werden“.

Nach einem langen Telefonat mit dem Sprecher der Arbeitsagentur kristallisiert sich heraus, dass es doch noch einen Weg zur Lösung des Problems gibt. Würde man die Stellenausschreibung kennen und die spezifischen Qualifikationen, die BASF fordert, könnte man prüfen, ob sich tatsächlich kein anderer Kandidat auf dem deutschen Arbeitsmarkt für die Stelle eignet. Wenn sich niemand finde, wie BASF behaupte, dann könne man Frau H. die Arbeitserlaubnis geben.

Warum ist diese Prüfung noch nicht erfolgt? Dazu müsse die Ausländerbehörde einen neuen Antrag stellen, sagt Uwe Mählmann von der Arbeitsagentur. Warum die Ausländerbehörde dies noch nicht getan habe? Die Behörde könne nicht von sich aus tätig werden, sagt die Sprecherin der Innenverwaltung. Frau H. müsse einen neuen Antrag stellen. Warum keiner darauf hingewiesen hat? Schweigen. „Wenn man es Fachleuten so schwer macht, kommt doch niemand mehr hierher“, sagt Bilkay Öney. „Wir wundern uns sehr“, heißt es bei BASF.

* Name von der Redaktion geändert

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