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Berlin: Autofahrer ließ Achtjährige nach Unfall verletzt liegen - Kind kam ins Krankenhaus

Erneut hat ein Autofahrer sein Opfer nach einem Unfall einfach liegen lassen. Wie die Polizei mitteilte, hatte der oder die Unbekannte am Dienstag gegen 16.

Erneut hat ein Autofahrer sein Opfer nach einem Unfall einfach liegen lassen. Wie die Polizei mitteilte, hatte der oder die Unbekannte am Dienstag gegen 16.30 Uhr in der Schönhauser Allee in Prenzlauer Berg ein achtjähriges Mädchen angefahren, als es versuchte, auf Inline-Skatern die Fahrbahn an der Wörther Straße zu überqueren. Doch anstatt sich um das verletzte Mädchen zu kümmern, gab der Unfallfahrer Gas. Der Vater der Achtjährigen brachte das Kind dann in ein Krankenhaus, wo es nach den Angaben der Polizei mit einem "stumpfen Bauchtrauma" stationär aufgenommen werden musste.

Erst in der vergangenen Woche waren am Montagabend zwei Fahrer geflüchtet, nachdem sie Fußgänger angefahren hatten. Auf der Skalitzer Straße wurde eine 22-Jährige von einem Peugeot angefahren und gegen eine 29 Jahre alte Passantin geschleudert, als sie die Fahrbahn bei rotem Ampellicht überquerte. Beide Opfer ließ der Fahrer verletzt zurück. Zeugen sucht die Polizei auch zu einem Unfall auf der Müllerstraße in Wedding, wo ein angetrunkener Fußgänger von einem roten Golf angefahren wurde. Das Opfer kam mit Beinverletzungen in ein Krankenhaus.

Die Chancen, dass die geflüchteten Fahrer noch gefunden werden, stehen nicht schlecht: Etwa die Hälfte aller Unfälle mit Fahrerflucht werden aufgeklärt; kommen Menschen zu Schaden sind es etwa 80 Prozent. Zumeist führen Lackreste am Unfallort die Polizei auf die Spur der Flüchtigen. Stück für Stück untersuchen Beamte dann in Frage kommende Autos auf Unfallspuren und Reparaturen. Am häufigsten ergreifen die Fahrer die Flucht, wenn die Straßen leer sind und sie sich deshalb unbeobachtet fühlen.

Die Ausreden der Ertappten sind der Polizei bekannt. "Ich stand unter Schock", versuchen sich manche herauszureden. Andere wollen dem Paragraphen über Trunkenheit am Steuer ein Schnippchen schlagen und melden sich erst, wenn sie wieder nüchtern sind. Das hilft ihnen aber nur wenig, wenn ihnen nachgewiesen werden kann, dass sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. Darauf stehen Geldstrafen und Freiheitsentzug bis zu drei Jahren.

Der Anfang Februar geänderte Bußgeldkatalog betrifft auch die Unfallfahrer. Sie erhalten nun statt bisher sieben nur fünf Punkte in Flensburg, wenn sie sich innerhalb von 24 Stunden noch melden. Damit soll ein Anreiz für die Reue geschaffen werden, wie es in der Begründung für die Änderung heißt.

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