zum Hauptinhalt

Berlin: Autofahrer nach Unfallflucht wegen Mordversuchs verurteilt

46-Jähriger raste betrunken einen Radfahrer um und half dem Verletzten nicht. Gericht verhängte Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten

Der angetrunkene BMW-Fahrer sah das zerbeulte Fahrrad unterm Kühlergrill und die völlig zersprungene Windschutzscheibe. Michael K. sei in jenem Moment klar gewesen, dass zum Rad ein Fahrer gehörte, urteilte gestern das Landgericht. Doch Gedanken wie „mein Führerschein, meine Arbeit“ seien dem Berufskraftfahrer durch den Kopf geschossen. Er flüchtete vom Unfallort. Das sei ein versuchter Mord durch Unterlassen, entschieden die Richter. Gegen den geständigen 46-Jährigen ergingen drei Jahre und drei Monate Haft sowie eine dreijährige Führerscheinsperre.

Der Mann aus Hellersdorf kam in der Nacht zum 16. Dezember letzten Jahres von einer Weihnachtsfeier in Reinickendorf. Ursprünglich wollte er nicht nach Hause fahren, sondern bei einem Kollegen übernachten. Doch nach etlichen Bieren und Schnäpsen hatte er den mitfeiernden Kollegen aus den Augen verloren. Mit mindestens 2,4 Promille Alkohol im Blut setzte er sich hinters Steuer. „Um seinen Führerschein nicht zu verlieren, nahm er den möglichen Tod des Radfahrers billigend in Kauf“, hieß es in der Anklage.

Auf dem Heimweg drückte er aufs Gaspedal. Mit Tempo 80 raste er durch Prenzlauer Berg. Auf der Michelangelostraße erfasste er einen 29-jährigen Radfahrer. „Ich habe einen Knall gehört, aber nichts wahrgenommen“, meinte K. im Prozess. Er stoppte etwa 40 Meter nach dem Zusammenstoß, weil er ein Schleifgeräusch vernahm. Panik habe er gespürt und „an gar nichts gedacht“, sagte der Angeklagte. Im Prozess schluchzte K.: „Später habe ich gebetet, dass jemand geholfen hat.“ Seine Lebensgefährtin informierte am Morgen die Polizei.

Es war eine andere Autofahrerin, die sich um den verletzten Radfahrer Stefan J. kümmerte. Sie hatte erst einen Schuh, dann eine Tasche und schließlich „etwas Dunkles“ gesehen. Sie hielt an und fand den jungen Mann – aus Mund und Nase blutend. J. war über das Auto auf die Straße geschleudert und lebensgefährlich verletzt worden. Er erlitt einen Schädel- und Beinbruch. Bis heute ist er in seiner Bewegung eingeschränkt und leidet an Schwindelgefühlen. Die Richter unterstrichen: „Das Verhalten von J. hat in keiner Weise zum Unfall beigetragen.“

Hätte sich Michael K. um das Opfer gekümmert, wäre es unter anderem um fahrlässige Körperverletzung gegangen. Doch der Mann, der bis dahin immer gearbeitet hat und nicht vorbestraft war, dachte an seine berufliche Existenz, die auf dem Spiel stand. Er wollte seine Trunkenheitsfahrt vertuschen. Verdeckungsabsicht war nach Überzeugung der Richter das Motiv. Allerdings sei er zur Tatzeit vermindert steuerungsfähig gewesen. Der Schuldspruch wegen versuchten Mordes sei ein „Appell an andere Kraftfahrer“, zeigte sich der Anwalt des Radfahrers und Nebenklägers zufrieden. Michael K. wollte J. nach dem Urteil die Hand reichen. Der junge Mann aber wich zurück.

Kerstin Gehrke

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false