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Mollen-Stopp. Stuttgart macht’s vor.Foto: ddp

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Baden-Württemberg als Vorbild?: Verkaufsverbot soll Komasaufen verhindern

In Baden-Württemberg kann man nachts keinen Alkohol erwerben – in Berlin kommt das nicht gut an.

Kein Bier, kein Wein, kein Sekt, kein Schnaps mehr nach 22 Uhr – mit einem Verkaufsverbot will der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) in Zukunft Trink-Exzesse – zumal von Jugendlichen – verhindern. Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßnahmen jetzt für zulässig erklärt. Die Innenpolitiker der Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus halten eher weniger davon.

Einzig für den innenpolitischen Sprecher der CDU–Fraktion, Robbin Juhnke, hat Rechs Verkaufsverbot „einen gewissen Charme“. Rech hatte das Verbot unter anderem mit dem Satz begründet, wenn man nachts jederzeit Alkohol kaufen könne, „steigt das Risiko übermäßigen Konsums bis hin zum Komasaufen“. Juhnke hat den Eindruck, dass in Berlin der Kiosk-Verkauf und das Trinken in der Öffentlichkeit „langsam überhand“ nähmen. Da sei ein Verkaufsverbot mindestens „bedenkenswert“. Werde dann um bestimmte Verkaufsstellen herum weiter gefeiert, müsse das Ordnungsamt prüfen, ob einem Verbot zuwider alkoholische Getränke verkauft würden. Juhnke will nun mit seiner Fraktion besprechen, ob die CDU einen entsprechenden Antrag ins Abgeordnetenhaus einbringen soll.

2058 Kinder und Jugendliche hat die Polizei im vergangenen Jahr aufgegriffen, 852 von ihnen an Haltestellen, in Parks oder bei Partys. 1206 Kinder und Jugendliche haben alkoholisiert Straftaten begangen. Das Problem sehen auch die Innenpolitiker der anderen Fraktionen – sie halten aber nichts von dem baden-württembergischen Verkaufsverbot.

Thomas Kleineidam, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, hält das Verbot für „Aktionismus“. Es sei falsch, den Konsum von Alkohol mit Tabus zu belegen, sagt Kleineidam. Besser wäre es, wenn Jugendliche die Möglichkeit hätten, kontrolliert zu lernen, was der Konsum von Alkohol mit ihnen macht. Der Grünen-Innenpolitiker Dirk Behrendt weiß, dass auch die Stadtverwaltung von Madrid mit einem Verkaufsverbot öffentliche Gelage verhindern wolle. Nun stünden an den U-Bahnhöfen junge Männer und verkauften illegal Büchsenbier, sagt Behrendt. Er hält mehr davon, wenn die Ordnungsämter häufiger kontrollierten, ob Verkaufsstellen sich an das Jugendschutzgesetz hielten. Dies fordert auch der FDP-Innenpolitiker Björn Jotzo.wvb.

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