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Berlin: Bahn gewinnt Prozess um abgestürzten Stahlträger

Architekt von Gerkan darf nicht behaupten, der Konzern sei mitverantwortlich für Unfall am Hauptbahnhof. Nach dessen Ursache wird weiter geforscht

Sieg für die Deutsche Bahn AG nach dem Absturz eines Trägers am Hauptbahnhof beim Sturm Kyrill im Januar. Nach einem Urteil des Landgerichts von gestern darf der Architekt des Hauptbahnhofs, Meinhard von Gerkan, nicht mehr behaupten, unter der Regie der Bahn AG seien von ihm ursprünglich geplante Befestigungen weggelassen worden, die geeignet gewesen wären, ein Abrutschen der Träger zu verhindern – wenn er nicht gleichzeitig darauf hinweist, dass diesen Schienen in der Planung keine Sicherungs- oder Haltefunktion zukamen, sondern sie nur dazu dienen sollten, Regenwasser abzuleiten und im Winter Eiszapfen zu verhindern.

Horizontale Ohrenbleche, vertikale Stutzen oder Zapfen – was durfte fehlen und was musste bleiben, damit nichts einstürzt? Im Prozess zwischen der Bahn und dem Architekten ging es gestern vor dem Landgericht um technische Details. Die Bahn hatte beantragt, Gerkan Behauptungen zu untersagen, der Konzern sei verantwortlich für den Absturz des Trägers, bei dem niemand verletzt worden war.

Klar wurde, dass ursprünglich vorgesehen war, die später nur lose eingehängten tonnenschweren Schmuckstreben fest zu verankern. Bei der vorgesehenen Konstruktion hatte die Bahn aber befürchtet, dass Regenwasser im Winter zu einer starken Eisbildung führen könnte, die Passanten gefährden würde. Deshalb suchte man eine andere Lösung. Das Regenwasser sollte vom Wind getrocknet werden, was funktioniere, wie die Praxis bisher gezeigt habe, sagte ein Bahnsprecher.

Dabei sei es nur um Fragen zum Regenwasser und zur möglichen Eiszapfenbildung gegangen, erklärten gestern die Anwälte der Bahn. Deshalb habe man die Architekten gefragt, ob die vorgesehenen Halterungen entfallen könnten. Das Architekturbüro war damit einverstanden, argumentiert aber jetzt, es sei dabei nur um das Regenwasser gegangen. Dass weitere Teile, die den Träger sichern sollten, auch nicht installiert werden sollten, sei dem Büro nicht klar gewesen. Deshalb habe man auf diesen Sicherheitsaspekt auch nicht mehr hingewiesen. Allerdings hätten Ingenieure diesen Zusammenhang erkennen müssen.

Richter Michael Mauck hatte schon zu Beginn der Verhandlung deutlich gemacht, dass aus dem Schriftverkehr zwischen der Bahn und dem Architekturbüro zu den geänderten Plänen kein Hinweis auf eine mögliche Gefahr zu erkennen sei. Der Bahn AG könne man dann keinen Vorwurf machen.

Die Ursache des Absturzes ist weiter unklar. Das eingeleitete sogenannte Beweissicherungsverfahren, auf das sich alle Beteiligten gleich nach dem Unfall geeinigt hatten, kann nach Angaben eines Anwalts noch Jahre dauern. Die nur lose eingehängten Träger waren erst nach dem Absturz innerhalb weniger Tage zusätzlich gesichert worden.

Gegen das Urteil kann Gerkan Berufung einlegen. Beide Seiten sind gerichtserfahren. Das Verfahren um den Einbau einer Flachdecke im Tiefgeschoss des Bahnhofs ist auch noch nicht abgeschlossen. Hier hatte das Landgericht die Bahn dazu verurteilt, die Decke zu entfernen und die von Gerkan vorgesehene Gewölbedecke einzubauen. Die Bahn legte Berufung ein.

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