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Berlin: Bald dürfen Zwölfjährige allein zum Angeln gehen

Jugendliche Angler haben es künftig in Berlin leichter, ihrem Hobby nachzugehen. Künftig sollen sie nach Vollendung des zwölften Lebensjahres berechtigt sein, ohne Begleitung Erwachsener auf Fischfang zu gehen.

Jugendliche Angler haben es künftig in Berlin leichter, ihrem Hobby nachzugehen. Künftig sollen sie nach Vollendung des zwölften Lebensjahres berechtigt sein, ohne Begleitung Erwachsener auf Fischfang zu gehen. Dies beschloss gestern der Jugendausschuss des Abgeordnetenhauses. Vom Tisch ist allerdings die Herabsetzung der Altersgrenze auf acht Jahre, wie sie der Senat zunächst plante.

Umweltsenator Peter Strieder (SPD) hatte bereits im vergangenen Herbst seinen Entwurf zur Änderung des "Landesfischereischeingesetzes" vorgelegt. Wie berichtet, brachten die Bündnisgrünen dagegen Bedenken vor. Der "Tierquälerei beim Angeln und Töten der Fische" werde damit kein wirksamer Riegel vorgeschoben, befürchtete der Abgeordnete Hartwig Berger, der darüberhinaus wesentlich strengere Regeln für das Fischereirecht forderte.

Die SPD-Fraktion hegte keine Bedenken gegen Strieders Vorstellungen, wie ihr jugendpolitischer Sprecher Karl-Heinz Nolte gestern betonte. Allerdings beharrte die CDU auf einer Änderung, der sich die SPD gestern auch anschließen wollte. Demnach bleibt 12 Jahre die Altersgrenze. Es entfällt aber die bisher in Gesetz vorhandene Einschränkung, wonach die Begleitung eines Volljährigen verlangt wurde, wenn der jugendliche Angler zwischen zwölf und achtzehn Jahren alt war.

Umweltsenator Strieder hatte sich für die drastische Senkung der Altersgrenze unter anderem deshalb stark gemacht, um die Berliner Regelung der Brandenburgischen anzupassen. Dies sei aber nur ein "Randproblem" der Gesetzesnovelle, meinte gestern Nolte. Als nächstes sei der Umweltausschuss gefragt.

Die Gesetzesänderung soll in erster Linie den rund 19 000 Berliner "Altanglern" eine neue Anglerprüfung ersparen, die vor dem 30. April einen Fischerschein besaßen oder Mitglied eines eingetragenen Anglerverbandes waren. Außerdem sollen ein Fischereischein A mit zwölfmonatiger Gültigkeit sowie ein Touristenfischereischein eingeführt werden.

sve

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