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Berlin: Bank muss nicht zahlen

Ex-Manager der Berlin Hyp scheitert mit Klage auf ein zinsloses Darlehen für Anwaltskosten

Der große Prozess um den Berliner Bankenskandal beginnt, und einer der Angeklagten kommt mit einer herben Niederlage in der Tasche in den Saal 700. Der einstige Top-Manager der Berlin Hyp hatte gestern einen Termin wegen seiner Anwaltskosten. Der jetzige Ruheständler, der jeden Monat 6885 Euro netto erhält, wollte ein zinsloses Darlehen von der Berlin Hyp für die bereits aufgelaufenen und noch bevorstehenden Verteidigerkosten erstreiten. Von einer Gesamtsumme von 250 000 Euro bei einjährigem Prozess war die Rede. Eine Kammer für Handelssachen des Berliner Landgerichts aber ließ ihn abblitzen.

Der ehemalige Bankmanager hatte sich auf eine Rechtsschutzzusage der Berlin Hyp berufen, die ihn vor mehr als vier Jahren fristlos entlassen hatte. Diese sei ihm im November 2001 erteilt worden. Damit würde er bei einer rechtskräftigen Verurteilung das Geld zwar zurückzahlen, aber einen Zinsvorteil einstreichen; bei einem Freispruch würde der Staat die „notwendigen“ Verteidigerkosten zahlen, die Bank den Anteil für die von dem Mann zusätzlich gewählten Anwälte. Wenige Monate später zahlte die Berlin Hyp tatsächlich 8900 Euro. Dann aber weigerte sich die Bank. Sie verwies auf Schadensersatzansprüche gegen den Ex-Manager und widerrief die Zusage.

Tatsächlich kam es zu einem Prozess, in dem die Berlin Hyp von dem jetzigen Kläger und drei weiteren ehemaligen Top-Managern – darunter Klaus Landowsky – fünf Millionen Euro Schadensersatz verlangte. Die Bankgesellschafts-Tochter Berlin Hyp hatte ihren Ex-Vorständen vorgeworfen, bei der Kreditvergabe für die Immobilienfirma Aubis ihre Pflichten verletzt zu haben. Das Kammergericht aber wies die Klage im vergangenen März ab. Bei der Kreditvergabe habe keine Pflichtverletzung vorgelegen, hieß es.

Immer wieder zitierte der Anwalt des Ex-Managers dieses Urteil. Von Fürsorgepflicht des Unternehmens sprach er, von der Unschuldsvermutung, die zu gelten habe. Die Vorsitzende Richterin ging vor allem auf die Frage der Zumutbarkeit ein – und nannte ein paar Zahlen: rund 435 000 Euro im Jahre 2000, nach der Kündigung ein Übergangsgeld von 11 332 Euro monatlich, seit Januar 2004 ein Ruhestandsgeld von 6 885 Euro netto im Monat. Angesichts dieser Zahlen sei es für den Ex-Manager zumutbar, die Kosten zu übernehmen. Zudem habe es sich um eine freiwillige Zusage gehandelt, die zurückgenommen werden durfte.

Kerstin Gehrke

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