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Bankenaffäre: In Berlin muss Landowsky weiter kämpfen

Nach dem Triumph in Karlsruhe steht der Ex-Banker am 19. August wieder vor Gericht. Die Justiz schweigt zum Urteil des Verfassungsgerichts, wonach der Prozess um die Berliner Bankenaffäre neu aufgerollt werden muss.

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Nach der überraschenden Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Straftatbestand der Untreue ist völlig offen, wann es zu einer Neuauflage des Prozesses gegen den früheren Bankmanager und CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky vor dem Landgericht Berlin kommen wird. In Justizkreisen nimmt man an, dass das Verfahren in diesem Jahr nicht mehr eröffnet wird.

Den neuen Prozess wird eine der drei Wirtschaftsstrafkammern des Landgerichts führen, die im ersten Verfahren nicht beteiligt waren. Das richtet sich nach dem Eingang der Akten und dem Geschäftsverteilungsplan. So kann es durchaus sein, dass die Angelegenheit bei jener Strafkammer landet, vor der sich Landowsky und weitere ehemalige Bankvorstände in einem anderen Verfahren bereits seit Juni 2009 verantworten müssen. Auch dabei geht es um den Verdacht der Untreue. Wenn es so käme, wäre wahrscheinlich mit Aussetzungsanträgen der Verteidigung zu rechnen. Ob und wie sich die Entscheidung der Verfassungsrichter auf das derzeit laufende Verfahren tatsächlich auswirkt, wird sich erst bei dessen Fortsetzung am 19. August zeigen.

Die Justizverwaltung des Senats lehnte am Mittwoch eine Stellungnahme ab. „Das ist Sache des Gerichts, das wollen wir im Moment nicht kommentieren“, sagte Pressesprecher Bernhard Schodrowski. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich ebenfalls zurückhaltend. Die Behörde werde prüfen, was das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für das Verfahren bedeute, erklärte ein Sprecher. Die erneute Verhandlung sei abzuwarten.

Diese wird sich nicht auf den gesamten Prozessstoff des ersten Durchgangs, sondern auf jene Kreditvergabe beziehen, für die Landowsky vom Landgericht verurteilt worden ist. Dabei geht es um die damalige Sanierung von 516 Plattenbauwohnungen in Plauen. In drei weiteren Punkten der Anklage war Landowsky vom Landgericht im März 2007 freigesprochen worden.

Wegen des Bankenskandals brach 2001 die Regierungskoalition von CDU und SPD auseinander. Ein Jahr später begann die juristische Aufarbeitung der bis dahin größten Bankenaffäre in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Seitdem kam es in sechs zivil- und strafrechtlichen Prozessen zu drei Freisprüchen. Als erstes scheiterte der Versuch der IBG, früher Immobilientochter der landeseigenen Bank, gegen Ex-Manager Regressansprüche geltend zu machen. Das Landgericht wies dies ab; das Urteil ist rechtskräftig.

Im März 2003 wurde von der Berlin Hyp, die ebenfalls zum Bankkonzern gehörte, gegen ihren Ex-Vorstandssprecher Landowsky ein Regressverfahren angestrengt. Die Forderungen wurden vom Land- und vom Kammergericht abgewiesen. Das erste strafrechtliche Verfahren begann im Mai 2004, als sich Ex-Vorstände der Landesbank wegen des Verdachts der Bilanzfälschung verantworten mussten. Zwei Manager wurden rechtskräftig zu hohen Geldstrafen verurteilt. Im selben Jahr gab es ein weiteres Strafverfahren wegen der sogenannten Gehag-Fonds. Auch in diesem Fall wurden zwei Ex-Bankvorstände zu hohen Geldstrafen verurteilt. Im Sommer 2005 begann dann jenes Strafverfahren, unter anderem gegen Klaus Landowsky, das vom Bundesverfassungsgericht jetzt einkassiert wurde, nachdem es fast vier Jahre durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof gegangen war. Ab Dezember 2006 musste sich noch ein früherer IBG-Geschäftsführer wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung verantworten. Das Verfahren endete mit einem Freispruch.

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