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Berlin: Bankenskandal: Streit um das Strafverfahren Parlamentsausschuss-Chef widerspricht Verteidiger

Mit seiner Prognose, dass der Strafprozess gegen 14 ExManager der Bankgesellschaft nicht eröffnet wird oder mit Freisprüchen endet, ist der Rechtsanwalt Alexander Ignor auf Widerspruch gestoßen. „Offenbar wollen die Verteidiger eine für die Beschuldigten günstigere öffentliche Meinung erzeugen“, sagt der Vorsitzende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Bankenskandal, Frank Zimmermann (SPD).

Mit seiner Prognose, dass der Strafprozess gegen 14 ExManager der Bankgesellschaft nicht eröffnet wird oder mit Freisprüchen endet, ist der Rechtsanwalt Alexander Ignor auf Widerspruch gestoßen. „Offenbar wollen die Verteidiger eine für die Beschuldigten günstigere öffentliche Meinung erzeugen“, sagt der Vorsitzende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Bankenskandal, Frank Zimmermann (SPD). „Ich sehe der Entscheidung über die Eröffnung des Strafprozesses optimistisch entgegen.“

Die Wirtschaftsstrafkammer am Kriminalgericht prüft, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte der Berlin Hyp zugelassen wird. Es geht um die Kreditvergabe an die Unternehmensgruppe Aubis (470 Millionen Euro) für Immobiliengeschäfte in Ostdeutschland, die nach Meinung der Staatsanwälte „unzureichend gesichert“ waren. Allerdings wurde eine Schadensersatzklage der Berlin Hyp gegen den früheren Vorstands- und CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky und andere Manager vom Kammergericht im März abgewiesen. Das habe „keine Präjudiz-Wirkung für das Strafverfahren“, sagt Zimmermann. Das Gericht werde unabhängig vom Zivilverfahren prüfen, ob ein Pflichtverstoß – und somit Untreue – vorliegen könnte. Zimmermann stützt sich auf den Bundesgerichtshof, der bei der Vergabe von Großkrediten „die Einhaltung von Prüfpflichten“ verlange. Die Bonität der Darlehensnehmer müsse sorgfältig geprüft werden. „Nach den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses sind die Verantwortlichen bei den Aubis-Krediten unvertretbar hohe Risiken eingegangen“, sagt Zimmermann. Allen Beteiligten sei die fehlende Finanzkraft der Aubis-Gruppe bekannt gewesen. Landowsky habe als Vorstandssprecher der Berlin Hyp „persönlich dafür gesorgt“, dass die Aubis-Objekte finanziert wurden. Und zwar gegen die Bedenken der Landesbank und der eigenen Revisionsabteilung.

Ein kritischer Bericht der bankinternen Revisoren zu den Aubis-Krediten wird auch im Urteil des Kammergerichts angesprochen. „Gleichwohl hielt sich die Bewilligung der Kredite … noch im Rahmen des – den Beklagten zuzubilligenden – Handlungsspielraums bei ihrer Geschäftsleitung.“ Die Kreditgewährung sei „unter Berücksichtigung aller Faktoren noch vertretbar“ gewesen. Dem stehe auch die Kenntnis des Revisionsberichts nicht entgegen. Trotz dieses Urteils im Zivilverfahren ist Zimmermann überzeugt: „In Strafsachen gelten andere Maßstäbe.“ Das zeige die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Unterstützung bekam Zimmermann vom Bankenfachmann Wolfgang Gerke von der Universität Erlangen- Nürnberg. Sollte die Anklage vom Strafgericht nicht angenommen werden, wäre dies „für den Finanzplatz Deutschland ungünstig und bedauerlich“. za

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