zum Hauptinhalt

Berlin: Bankenskandal: Vorstände vor Gericht

Staatsanwälte erheben Anklage wegen Bilanzfälschung Verteidigerin: Vorwürfe gehen an Realität vorbei

Im Komplex um den Berliner Bankenskandal stehen an diesem Mittwoch erstmals frühere Vorstandsmitglieder der Landesbank vor Gericht. Ulf-Wilhelm Decken (60) und Jochem Zeelen (63) müssen sich wegen des Vorwurfs der Bilanzfälschung vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts verantworten. Beide waren Vorstände der Landesbank Berlin (LBB), die zur Bankgesellschaft gehört. Am 26. Mai beginnt ein weiterer Prozess gegen die beiden und einen weiteren Angeklagten, dann wegen Untreue. Decken hat sich im Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorwürfen geäußert, Zeelen wies sie zurück.

„Wir kommen jetzt in Kernbereiche des Skandals“, sagt der Vorsitzende des Banken-Untersuchungsausschusses im Abgeordnetenhaus, der SPD-Politiker Frank Zimmermann. Der Prozessauftakt sei ein weiterer Meilenstein bei der strafrechtlichen Aufarbeitung des Bankenskandals.

Worum geht es? Vereinfacht gesagt: Die Angeklagten sollen ihrer Bank Haftungsrisiken aufgebürdet und diese nicht in der Bilanz ausgewiesen haben. Genauer: Sie sollen für die Bank Freistellungserklärungen unterzeichnet haben mit der Folge, dass die persönlich haftenden Gesellschafter der Weberbank sowie die Komplementäre von fünf Fondsgesellschaften der LBB nicht für Verbindlichkeiten haften mussten – sondern die Bank. So sieht es die Staatsanwaltschaft. Diese Risiken in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro seien nicht in den Jahresbilanzen der LBB für 1997, 1998 und 1999 ausgewiesen worden, obwohl das nötig gewesen wäre. Darin sehen die Ankläger eine Bilanzfälschung. Offiziell heißt das Delikt „unrichtige Darstellung“, geregelt ist es in Paragraph 331 des Handelsgesetzbuchs; dafür gibt es maximal drei Jahre Haft.

Die Verteidigung meint, der Vorwurf gehe an der Realität vorbei. „Die Freistellungserklärungen haben kein zusätzliches Risiko für die Landesbank begründet“, sagt Deckens Verteidigerin Anke Müller-Jacobsen. „Und die Risiken aus den Immobilienfonds waren in der Bilanz ausgewiesen.“ Im Übrigen seien Freistellungserklärungen bei solchen Fonds eine branchenübliche Sache.

Zimmermann sieht das anders. „Die Bankenaufsicht hat denen das auch gesagt“, betont Zimmermann. „Bei den Freistellungserklärungen handelt es sich um Eventualverbindlichkeiten, und für die muss haftendes Eigenkapital bereitgehalten werden. Natürlich hätte das in die Bilanz gehört.“

Das Ganze ist juristisch unerschlossenes Terrain. Rechtsprechung gibt es dazu nicht, das Delikt wurde in Deutschland nie vorher angeklagt. Das Gericht hat bisher elf Verhandlungstage angesetzt; die Staatsanwaltschaft hofft aber, schneller mit der Sache durchzukommen, jedenfalls mit der Beweisaufnahme. „Die Beweislage ist günstig“, sagt ein Ermittler. „Die Freistellungserklärungen liegen vor, sie tragen die Unterschriften von Decken und Zeelen, und die Abschlüsse der Bank wurden im Amtsblatt veröffentlicht.“

Fatina Keilani

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false