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Bankgesellschaft: Berlin wird Fondsanteile zurückkaufen

Das Land Berlin wird Anteile der umstrittenen Immobilienfonds der Bankgesellschaft Berlin vorzeitig zurückkaufen. Das Abgeordnetenhaus billigte am Donnerstag einen entsprechenden Plan von Finanzsenator Thilo Sarrazin.

Berlin - Für den Rückkauf stimmten die SPD, die Linkspartei und die CDU. Die FDP enthielt sich, die Grünen stimmten dagegen. Im Doppelhaushalt 2006/2007 soll dafür eine Verpflichtungsermächtigung bis zu zwei Milliarden Euro aufgenommen werden. Das Land verspricht sich davon eine Minimierung der finanziellen Risiken um bis zu 800 Millionen Euro.

Den Zeichnern von 15 Fonds werde angeboten, ihre Anteile zum Preis von durchschnittlich 72 Prozent ihrer ursprünglichen Kapitalanlage an das Land zu verkaufen, erläuterte der Finanzexperte der Linkspartei, Carl Wechselberg. Das Angebot gelte bis März 2006. Wenn alle 57 000 noch in Frage kommenden Zeichner das Angebot annähmen, käme auf das Land eine maximale Belastung von 1,83 Milliarden Euro zu.

Der Konzern, an dem Berlin 81 Prozent der Anteile hält, war durch riskante Immobiliengeschäfte in Turbulenzen geraten und konnte nur durch staatliche Milliardenhilfen gerettet werden. Dazu gehörte 2002 die Bürgschaft des Landes, über die Laufzeit der Fonds von 30 Jahren Altlasten aus den Immobilienfonds bis zu einer Höhe von 21,6 Milliarden Euro abzuschirmen.

Der Rückkauf sei finanziell besser für das Land als die theoretische Belastung durch die Risikoabschirmung, sagte Wechselberg. Diese belaufe sich nach Schätzungen auf vier bis sieben Milliarden Euro. Sollten die Anleger das Angebot annehmen, müsse das Land voraussichtlich rund 800 Millionen Euro weniger zahlen.

Mehrere tausend Zeichner der Fonds hatten Ende vergangenen Jahres Schadensersatzklagen eingereicht, weil sie trotz Garantien um ihre Einlagen und die versprochenen jährlichen Ausschüttungen fürchten. Vertreter von Fondszeichnern begrüßten das Angebot. Wesentliche Punkte seien aber noch ungelöst, teilten Anwälte mit. Nur wenn es auf Basis des Vorschlags zu Nachverhandlungen komme, könnten eine Annahme empfohlen und eine erneute Klagewelle verhindert werden. (tso/dpa)

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