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Berlin: Bankgesellschaft Berlin: Wohnen BGB-Spitzenmanager zu billig?

Spitzenmanager der Bankgesellschaft Berlin bekommen neben ihren Vorstandsgehältern weitere Leistungen, über die es jetzt Streit mit dem Finanzamt gibt. Es geht um hochwertige Einfamilienhäuser in Zehlendorf, die im Besitz von Gesellschaften des Konzerns sind (LBB-Grundstücksgesellschaft und Grundstücksgesellschaft Berlin).

Spitzenmanager der Bankgesellschaft Berlin bekommen neben ihren Vorstandsgehältern weitere Leistungen, über die es jetzt Streit mit dem Finanzamt gibt. Es geht um hochwertige Einfamilienhäuser in Zehlendorf, die im Besitz von Gesellschaften des Konzerns sind (LBB-Grundstücksgesellschaft und Grundstücksgesellschaft Berlin). Diese wurden nach Angaben des Konzerns Führungskräften "im Zuge der Einstellungsverhandlungen" angeboten.

Wie aus Unterlagen hervorgeht, die dem Tagesspiegel vorliegen, wurden mehrere Villen aufwendig umgebaut. Die Baukosten beliefen sich auf gut 5,3 Millionen Mark, die Erwerbskosten lagen bei knapp 9 Millionen Mark. Die Bankvorstände - sieben aktive und vier ehemalige - bezahlen für die teils nach ihren Wünschen umgebauten Villen eine "marktübliche Miete" von rund 20 Mark, in Einzelfällen mehr. Das Finanzamt hält die Miete gemessen an den Umbauten für zu gering und schließt daraus, die Bank gewähre ihren Managern einen "geldwerten Vorteil", der versteuert werden müsse. Das Amt schickte entsprechende Bescheide an die Vorstände. Der Chef der Bankgesellschaft, Wolfgang Rupf, hat eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet. Der Konzern hält die Einschätzung des Finanzamts, es müsse die Kostenmiete berechnet werden, für nicht sachgerecht.

Investitionen wie in den Banker-Villen sind nach Ansicht von Immobilien-Profis nicht notwendig, um Villen in Zehlendorf zu vermieten. Der Süd-Westen Berlins zähle zu den begehrtesten Adressen, und gerade im Luxus-Segment sei die Nachfrage seit dem Regierungswechsel groß - bei exklusiven Objekten würden die Mieter auch nicht auf die Mark achten. Wohl deshalb erkannte das Finanzamt in der preiswerten Überlassung der teuer umgebauten Villen "Zuwendungen des Dienstherren" und sandte über die Differenz zwischen Herstellungskosten und Mietpreise Steuerbescheide an die betreffenden Vorstände.

Das Amt will weder bestätigen noch dementieren. Doch in einem Brief von Vorstandschef Wolfgang Rupf an seine leitenden Angestellten heißt es, diese seien "nach meinem Kenntnisstand von Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt (...) aufgefordert worden, eine Steuernachzahlung zu leisten." Rupf empfiehlt, "fristwährend Einspruch einzulegen". Außerdem weist der BGB-Chef auf ein "Rechtsgutachten der Kanzlei White & Case, Feddersen". Und er schließt: "Überdies haben wir der begutachtenden Kanzlei zu Ihrer Unterstützung in Ihrer Angelegenheit ein Beratungsmandat erteilt."

Rechtsanwalt Dieter Feddersen kennt sich aus: Er ist Aufsichtsratschef der Bankgesellschaft.

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