zum Hauptinhalt
ostkreuz

© dpa

Bauarbeiten: Sonntagsruhe am Ostkreuz

Das Verwaltungsgericht macht den Bauherren einen Strich durch die Rechnung: An Sonntagen müssen die Bauarbeiten am Ostkreuz definitiv ruhen. Die Anwohner können allerdings nur teilweise aufatmen, sorgen die nächtlichen Arbeiten doch für ausreichend Lärm.

Am Bahnhof Ostkreuz darf nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin in den kommenden Wochen weiterhin nicht am Sonntag gebaut werden. Die 10. Kammer wies den Antrag der mit den Bauarbeiten betrauten Baufirma zurück, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Das Unternehmen wollte das Land Berlin vorläufig dazu verpflichten, auch für die Sonntage im August eine lärmschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Die Senatsumweltverwaltung hatte der Baufirma eine bis Ende Oktober geltende lärmschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für nächtliche Arbeiten erteilt. Nicht in die Genehmigung einbezogen waren allerdings die Sonntage. Die Baufirma habe in ihrem Antrag im Wesentlichen geltend gemacht, für die Einbringung von Bohrpfählen sei ein zusammenhängender Zeitraum von zwölf Stunden erforderlich, hieß es. Eine Verlegung der Arbeiten sei nicht möglich, da hierfür nachträglich weitere Sperrzeiten der Bahn genehmigt werden müssten.

Dieser Argumentation folgte die Kammer nicht. Ein zwingender Rechtsanspruch auf die lärmschutzrechtliche Genehmigung von Sonntagsarbeiten am Ostkreuz bestehe mit Blick auf den Schutz der Anwohner nicht. Auch habe das Unternehmen unzureichend dargelegt, dass eine Durchführung der Arbeiten an anderen Tagen nicht möglich sei. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig. (nal/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false