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Berlin: Bauförderung:Berlin droht Niederlage Oberverwaltungsgericht urteilt heute, ob der Senat das Ende der Subventionierung beschließen durfte

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wird heute ein folgenschweres Urteil fällen. Es entscheidet in einem Pilotverfahren, ob der Ausstieg Berlins aus der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau rechtmäßig ist.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wird heute ein folgenschweres Urteil fällen. Es entscheidet in einem Pilotverfahren, ob der Ausstieg Berlins aus der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau rechtmäßig ist. „Wir müssen damit rechnen, dass die Richter gegen den Senat entscheiden“, sagte gestern der Sprecher der Finanzverwaltung, Matthias Kolbeck. Es geht um viel Geld: Mit dem Stopp der Anschlussförderung könnten in den nächsten 25 Jahren über 2,1 Milliarden Euro im Landeshaushalt eingespart werden.

Aber noch ist nichts verloren, denn das OVG Berlin wird wohl die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zulassen. Der Senat will diesen Weg sofort beschreiten, wenn nach der mündlichen Verhandlung heute eine Entscheidung gegen das Land getroffen wird. In fast allen vorläufigen Rechtsschutzverfahren, die betroffene Wohnungsunternehmen in den vergangenen anderthalb Jahren angestrengt haben, stellte sich das Oberverwaltungsgericht auf die Seite der Kläger. Das Verwaltungsgericht wiederum gab meistens dem Senat Recht.

Der erbitterte Streit um die öffentliche Förderung des Sozialwohnungsbaus in Berlin stößt inzwischen bundesweit auf großes Interesse bei den Fachjuristen. Denn ein höchstrichterliches Urteil, gesprochen in Leipzig, könnte für die staatliche Subventionspolitik in Deutschland von grundsätzlicher Bedeutung sein. Beide Seiten fahren schwere Geschütze auf. Für den Senat geht die große Kanzlei Freshfields, Bruckhaus, Deringer ins Rennen. Für die Sistra Verwaltungs GmbH, die auf Anschlussförderung klagt, macht sich der Berliner Rechtsanwalt und ehemalige sozialdemokratische Bau- und Finanzsenator Klaus Riebschläger stark.

In der Stellungnahme Freshfields’ für das Gericht, die dem Tagesspiegel vorliegt, wird darauf beharrt, dass sich „aus dem Wohnungsbaugesetz, den Förderbestimmungen des Landes Berlin und dem Bewilligungsbescheid kein Anspruch auf Gewährung einer Anschlussförderung herleiten lässt“. Auch die Berufung des Klägers auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes laufe ins Leere. „Gleichermaßen stützt der Grundsatz des Vertrauensschutzes ihr Begehren nicht.“ Um dies zu beweisen, hat der Senat tief in den eigenen Archiven gegraben.

Interne Vermerke aus den Jahren 1983 bis 1986, zeitgenössische Immobilienprospekte und aktuelle Kongressberichte sollen belegen, dass niemals ein Rechtsanspruch formuliert worden ist, der über eine 15-jährige Grundförderung hinausgeht. Die Behauptung des Klägers, alle Beteiligten seien von weiter gehenden Zusagen ausgegangen, sei „eine bloße Projektion auf der Grundlage von Unterstellungen und Hypothesen“.

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