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Berlin: Bauoberamtsrat führte Buch über Schmiergeld-Eingänge

Unternehmer wegen Bestechung zu 12 000 Euro Strafe verurteilt

Ein Unternehmer aus der Baubranche sah gestern im Amtsgericht Tiergarten mit dem ehemaligen Bauoberamtsrat Hans-Dieter S. einen alten Bekannten wieder. Herzlich aber fiel die Begrüßung der beiden Männer nicht aus, denn in dem Prozess um Korruption war der 61-jährige Firmenchef der Angeklagte, der 66-jährige S. Hauptbelastungszeuge. „Der Angeklagte hat mir persönlich Bargeld gegeben“, erklärte der Ex-Beamte. Der Geschäftsmann widersprach: „Von mir hat er nichts gekriegt, vielleicht habe ich ihm mal ein Bier ausgegeben und er mir.“

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Unternehmer für einen im Juli 1999 erteilten Bauauftrag für Asphaltarbeiten an diversen Brücken in Berlin an den damaligen Mitarbeiter der Senatsbauverwaltung S. eine „Provision“ in Höhe von rund 5000 Euro zahlte. Der Angeklagte meinte, S. habe ihm Anfang der 90er Jahre zwar mehrfach auf solche Zahlungen angesprochen. „Ich habe aber nicht Ja und auch nicht Nein gesagt.“ Nie sei es zu Zahlungen gekommen. „Ich hatte das Gefühl, die Aufträge gingen zurück, weil ich nicht darauf eingegangen bin.“

Doch Belastungszeuge S. blieb bei den Vorwürfen und bezog sich auf sein umfangreiches „Zahlenwerk“, eine Auflistung seines korrupten Treibens, die er im Zuge seines Verfahrens erstellt hatte. Demnach habe er Ende 1999 Bargeld von dem Angeklagten bekommen. Allerdings könne er sich nicht mehr daran erinnern, ob das Geld für einen konkreten Bauauftrag geflossen sei. S. hat in den Jahren den Überblick verloren – insgesamt soll er zwischen 1997 und 2000 von verschiedenen Firmen für die bevorzugte Vergabe von Aufträgen rund 250 000 Euro kassiert haben. Dafür wurde er im Dezember 2001 zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Für falsche Beschuldigungen sah das Gericht nun keine Anhaltspunkte. Der Richter ging aufgrund der Aussage des rechtskräftig Verurteilten davon aus, dass auch der 61-jährige Unternehmer Geld an S. zahlte. Nicht nachweisbar im Zusammenhang mit einem konkreten Auftrag, möglicherweise aber für „bessere Kontakte“. Wegen Vorteilsgewährung erging eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 80 Euro.

Kerstin Gehrke

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