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Berlin: Baustopp in Kastanienallee abgelehnt

Bürgerbegehren hat keine aufschiebende Wirkung

Die Bauarbeiten an der Kastanienallee in Prenzlauer Berg laufen trotz der Vorbereitungen für einen Bürgerentscheid gegen das Bauvorhaben weiter. „Die Ankündigung eines Bürgerbegehrens reicht nicht für einen Baustopp“, sagte Stadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) auf Anfrage. Die Initiative „Stoppt K 21“ hatte am vorigen Dienstag die erste Hürde für ein Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid genommen: Die Senatsinnenverwaltung erklärte den Antrag auf ein Bürgerbegehren für zulässig.

Nun muss die Initiative bis zum November 8735 Unterschriften von Pankowern sammeln. Matthias Aberle, Sprecher von Stoppt K 21 glaubt, das bis Mitte Juni erreichen zu können. Kirchner rechnet damit, dass es länger dauert. Sollte das Begehren erfolgreich sein, werde aber nicht automatisch ein Baustopp verhängt, sagte der Stadtrat. „Wir beschäftigen uns damit, wenn die Unterschriften vorliegen.“ Ein Bürgerentscheid ist rechtlich mit einem BVV-Beschluss gleichgestellt, also für das Bezirksamt nicht verbindlich.

Kirchner hält die Forderungen von Stoppt K 21 teilweise für gesetzeswidrig. Würde der Bezirk nur die Gehwege reparieren, seien die Tramhaltestellen für Rollstuhlfahrer weiterhin unpassierbar. Auch die Interessen von Eltern, die einen sicheren Schulweg fordern, würden von den Umbaugegnern ignoriert. Da die Initiatoren auch eine Tempo-30-Zone fordern, tangiert das Begehren auch die Senatsverkehrsverwaltung. Diese hat sich bislang gegen Tempo 30 auf der Kastanienallee ausgesprochen. loy

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