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Berlin: Beamtin klagt erfolgreich gegen Rassismus-Vorwurf

Potsdam - Dieser Fall wird die Brandenburger Justiz noch eine Weile beschäftigen. Das Amtsgericht Potsdam hat am gestrigen Montag zwei frühere Mitarbeiter des Flüchtlingsrats Brandenburg wegen übler Nachrede zu Geldstrafen von jeweils 900 Euro verurteilt.

Potsdam - Dieser Fall wird die Brandenburger Justiz noch eine Weile beschäftigen. Das Amtsgericht Potsdam hat am gestrigen Montag zwei frühere Mitarbeiter des Flüchtlingsrats Brandenburg wegen übler Nachrede zu Geldstrafen von jeweils 900 Euro verurteilt. Grund ist ein Negativ-Preis namens Denkzettel, den der Flüchtlingsrat seit 1997 am internationalen Tag gegen Rassismus der Vereinten Nationen verleiht. Der Preis geht an Behörden und Verwaltungen, „die strukturellen Rassismus“ befördern. 2010 erhielt ihn eine Mitarbeiterin des Rechtsamtes der Stadt Brandenburg/Havel, im Internet wurde Sabine B. namentlich genannt. Obwohl selbst die Staatsanwaltschaft das Vorgehen der Behörde für zweifelhaft und die Kritik des Flüchtlingsrats daran für gerechtfertigt hält, hätten die Mitarbeiter den Namen der städtischen Juristin nicht öffentlich nennen dürfen, sagte Richter Francois Eckhardt. „Das geht ein bisschen zu weit.“ Der Rassismus-Vorwurf sei ehrabschneidend und lasse sich nicht nachweisen.

Dabei hat selbst das Verwaltungsgericht Potsdam das Vorgehen der Stadt Brandenburg gegen den Afrikaner Suleiman C. gerügt und gewarnt, ihn „zum Spielball staatlichen Handelns“ zu machen. Der Mann kam 1999 nach Deutschland und gab an, aus Sierra Leone zu kommen und taub zu sein. Zwei Ärzte hatten ihm 2001 eine „praktische Taubheit“ attestiert und lediglich Hörreize festgestellt. Die Ausländerbehörde in Brandenburg/Havel bezweifelte die Diagnose – und das über zehn Jahre lang. Selbst in einer Stellungnahme für das Verwaltungsgericht, das der Klage des Mannes auf Aufenthaltsgenehmigung am Ende stattgab, schrieb Sabine B. Anfang 2010, C.s „Aktivitäten“ in einem Berliner Gehörlosen-Sportclub zeigten, „dass er sich verständigen“ und das „Gesagte bei einer bestimmten Lautstärke“ verstehen könne. Jetzt gab Sabine B. zu, sich für ihre Beurteilung vorwiegend auf die Akten des Ausländeramts gestützt zu haben. Pikant ist, dass Vertreter der Stadt der Anwältin von Suleiman C. vor dem Verwaltungsgericht einen Deal vorschlugen, nämlich Aufenthaltstitel gegen Rücknahme des Denkzettels.

Die Anwälte des Flüchtlingsrats wollen gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Jetzt kommt der Fall vor das Oberlandesgericht oder das Landgericht. axf

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