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Berlin: Bedrohung in der U-Bahn: Täter kam frei

Ein offenbar verwirrter Mann fuchtelt in der U-Bahnlinie 1 mit einem Messer und bedroht Fahrgäste. Auf einem S-Bahnhof in Neukölln wird wenig später einem Jugendlichen ins Bein gestochen.

Ein offenbar verwirrter Mann fuchtelt in der U-Bahnlinie 1 mit einem Messer und bedroht Fahrgäste. Auf einem S-Bahnhof in Neukölln wird wenig später einem Jugendlichen ins Bein gestochen. Diese beiden Fälle ereigneten sich kurz hintereinander am Dienstagmorgen mitten im dichten Gedränge der Öffentlichkeit.

Körperverletzung, Bedrohung, Messerattacken: Immer häufiger und immer brutaler – so ist das Empfinden vieler. Dabei ist laut Kriminalitätsstatistik die Zahl der Gewalttaten im vergangenen Jahr zurückgegangen. Polizeipräsident Dieter Glietsch erklärt den Widerspruch so: „Auch wenn die Zahl der Gewaltdelikte nachweisbar zurückgeht, gibt es in jeder Großstadt jeden Tag Straftaten, die die Menschen zu Recht erregen und über die die Medien ausführlich berichten.“ So entstünden subjektive Unsicherheitsgefühle. Doch immer unverständlicher scheint es da, wenn die Täter – wie häufig – kurz nach der Tat wieder auf freien Fuß kommen. So auch der 31-jährige Deutsche, der Dienstag gegen 8 Uhr mit einem zwölf Zentimeter langen Klappmesser durch einen Waggon der U1 lief und anfing, Fahrgäste zu bedrohen. Der angetrunkene Mann schien zudem verwirrt. Laut Polizeibericht legte er das Messer plötzlich in den Gang und fragte die Fahrgäste „Wem gehört das Messer?“ Als einer der Passagiere hinschaute, hob er es wieder auf und ging mit dem Messer auf den Fahrgast los, wie ein Augenzeuge berichtet. Das Opfer konnte offenbar die Stiche nur mit einem Buch, das es dabei hatte, abwehren. Am U-Bahnhof Schlesisches Tor sprang der Täter aus dem Zug, rannte weg, wurde aber wenig später in der Falckensteinstraße festgenommen. Die Beamten nahmen ihn mit zur Blutentnahme und zur Vernehmung.

Um 10.40 Uhr kam der Mann wieder frei. „Es lagen keine Haftgründe vor, da nichts passiert ist. Es lag lediglich eine Bedrohung vor“, sagte ein Polizeisprecher. Für dieses Vergehen sei eine Strafanzeige geschrieben worden. Eine Wiederholungsgefahr sieht die Polizei nicht. Zudem sei der Mann bislang nicht durch Straftaten aufgefallen. Auch die Fluchtgefahr, ein weiterer Haftgrund, reiche nicht: Dazu sei „die Strafe, die er zu erwarten hat, zu gering“, hieß es. Bleibt nur noch die Verdunkelungsgefahr als Haftgrund. „Die ist in diesem Fall auch nicht gegeben, weil der Täter auf keinen Zeugen eingewirkt oder ihn gar bedroht hat.“

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