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Berlin: Befristete Kostenübernahme durch Kasse rechtswidrig

Die Betriebskrankenkasse (BKK) Berlin ist grundsätzlich verpflichtet, für die Krankenhausbehandlung ihrer Mitglieder eine unbefristete Kostenübernahme zu erklären. Die gegenwärtige Praxis der Kasse, den Krankenhäusern lediglich tageweise befristete Kostenübernahmeerklärungen auszustellen, ist rechtswidrig.

Die Betriebskrankenkasse (BKK) Berlin ist grundsätzlich verpflichtet, für die Krankenhausbehandlung ihrer Mitglieder eine unbefristete Kostenübernahme zu erklären. Die gegenwärtige Praxis der Kasse, den Krankenhäusern lediglich tageweise befristete Kostenübernahmeerklärungen auszustellen, ist rechtswidrig. Diese Entscheidung traf das Landessozialgericht am Mittwoch in letzter Instanz. (Az. L 9 B 22/00 KR ER)

Zudem erlaubte das Gericht den Krankenhäusern, ihre bei der BKK Berlin versicherten Patienten auf ein mögliches persönliches Risiko wegen der zeitlich befristeten Kostenübernahme hinzuweisen. Sollte sich die Kasse weigern, die Kosten über die Befristung hinaus zu übernehmen, bestünde die Gefahr, dass die Versicherten die restlichen Kosten der Behandlung selbst bezahlen müssten, erläuterte Gerichtssprecher Guido Spohn.

Inzwischen seien beim Berliner Sozialgericht etwa 800 Verfahren anhängig, in denen Berliner Krankenhäuser mit der BKK über den Umfang der Kostenübernahme streiten. Nach den Ankündigungen der Prozessbeteiligten könnte sich die Zahl der Verfahren auf bis zu 40 000 erhöhen, sagte Spohn. Die BKK Berlin kündigte in einer Reaktion auf das Urteil an, die bisherige Fristen-Regelung zu überprüfen. Die Kasse halte aber an ihrem Ziel fest, die im Bundesvergleich überhöhte Verweildauer in Berliner Krankenhäusern zu reduzieren.

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