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Berlin: Behandlungszentrum für Folteropfer stellt Studie zu traumatisierten Flüchtlingen vor

Das Berliner Behandlungszentrum für Folteropfer erhebt massive Vorwürfe gegen den Berliner Polizeiärztlichen Dienst (PÄD). Die Therapieeinrichtung bezeichnete PÄD-Gutachten über traumatisierte bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge gestern als "unprofessionell und offenbar politisch motiviert".

Das Berliner Behandlungszentrum für Folteropfer erhebt massive Vorwürfe gegen den Berliner Polizeiärztlichen Dienst (PÄD). Die Therapieeinrichtung bezeichnete PÄD-Gutachten über traumatisierte bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge gestern als "unprofessionell und offenbar politisch motiviert". Immer wieder sollen von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge, bei denen niedergelassene Fachärzte Traumatisierungen diagnostizierten, für gesund und "reisefähig" befunden worden sein. Das Behandlungszentrum für Folteropfer (BZFO) stellte eine Studie vor, die die schon mehrfach erhobenen Vorwürfe untermauern soll. Eine Mitarbeiterin des Zentrums hat Polizeiärztliche Atteste mit denen niedergelassener Ärzte verglichen.

Bestätigt sieht sich das BZFO auch durch einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichtes vom Dezember 1999: Die zwangsweise Vorführung aller Traumatisierter mit Attest, die in Berlin seit gut einem Jahr praktiziert werde, sei verfassungsrechtlich bedenklich. Bis Ende 1998 wurden nur Fälle, bei denen die Gesundheitsverwaltung nach Aktenlage Bedenken gegenüber der Diagnose hatte, erneut untersucht. Der Gang zum PÄD stelle eine unnötige psychische Belastung der Patienten dar, sagt das BZFO. Die Innenverwaltung zeigt sich von der Kritik unbeeindruckt. Trotz BZFO-Studie und Verwaltungsgerichts-Spruch werde an der aktuellen Praxis festgehalten, sagt Behördensprecher Stefan Paris.

In der Studie geht es um 26 Fälle, in denen niedergelassene Ärzte eine Traumatisierung attestierten, die behandelt werden müsse. Aus der Studie geht hervor: Die Polizeiärzte, die die Patienten erneut untersuchten, haben den Vorgeschichten der Flüchtlinge offenbar wenig Aufmerksamkeit gewidmet und vergleichsweise undifferenziertere Krankheitsbilder erstellt.

Die niedergelassenen Ärzte stellten bei den hauptsächlich aus Bosnien stammenden Menschen unter anderem sogenannte posttraumatische Belastungsstörungen, Persönlichkeitsveränderungen nach Extrembelastung und Depressionen fest. Erlitten haben sie ihre Traumatisierungen bei Verhören durch serbische Freischärler und in Konzentrations- und sogenannten Vergewaltigungslagern. Bei 15 Patienten befanden die niedergelassenen Ärzte, dass die Untersuchten "nicht reisefähig" seien, eine Abschiebung also unmöglich sei.

Der PÄD bestätigte "den Behandlungsbedarf" lediglich in fünf Fällen und befand gleichzeitig 25 Personen für reisefähig. Nur für acht Untersuchte stellten die Polizeiärzte eine klinische Diagnose, bei 18 Flüchtlingen wurde verneint, dass sie psychisch erkrankt seien. Die Autorin der Studie kommt zu dem Schluss, das beim PÄD fast durchgehend "Beschwerden nicht als krankheitswertig erkannt" und "traumatische Erlebnisse bagatellisiert" werden. Im Gegensatz zu den niedergelassenen Ärzten hätten die Polizeiärzte keine Dolmetscher hinzugezogen, sich also nicht um eine eindeutige sprachliche Verständigung mit den Flüchtlingen bemüht. Das Behandlungszentrum bezweifelt, dass der PÄD unabhängig von seinem Dienstherren, dem Innensenator, arbeiten könne. Dies entspreche nicht der ärztlichen Ethik, sagt BZFO-Leiter Christian Pross. Er fordert, dass Gutachten nur in begründeten Zweifelsfällen überprüft werden - und zwar von unabhängigen Gutachtern.

Der Sprecher der Innenverwaltung, Stefan Paris, weist die Kritik am PÄD zurück und stellt seinerseits Traumatisierten-Gutachten niedergelassener Ärzte in Frage. Oft handele es sich um "Gefälligkeitsgutachten". Diese führten zu einem besonders sicheren Aufenthaltsstatus und verursachten dem Land Berlin hohe Kosten, betont der Behördensprecher. Dies verpflichte zu sorgfältiger Kontrolle. Der gesicherte Status der anerkannten Traumatisierten dürfe nicht durch eine hohe Zahl von Missbrauchsfällen unterminiert werden. Von 800 in Berlin lebenden Traumatisierten wurden bislang 300 vom PÄD untersucht.

Auch dem Spruch des Verwaltungsgerichts, die generelle Zweituntersuchung durch den PÄD sei "verfassungsrechtlich bedenklich", misst die Innenverwaltung keine Bedeutung zu. Der Innensenator vertritt nach den Worten seines Sprechers die Ansicht, dass die Flüchtlinge "etwas von uns wollen - nämlich auf Grund ihrer Traumatisierung hierbleiben". Dafür müssten sie auch "eine gewisse Belastung hinnehmen". Durch den PÄD werde diese aber so gering wie möglich gehalten. Im übrigen seien die der Innenverwaltung unterstehenden Ärzte "keine Scharlatane", sondern würden "fachärztlich korrekt" arbeiten.

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