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Berlin: Bei Ärztepfusch hilft die Krankenkasse

Schlichtungsverfahren bei der Kammer sind kostenlos

Ein Kranker, der zum Arzt geht, der erwartet vor allem eines: Heilung oder wenigstens Linderung seiner Leiden. Doch manchmal verschlimmern sich seine Beschwerden, oder es kommen neue hinzu. So wie im tragischen Fall von Jörg Schiffer (siehe oben). Und Schiffer ist kein Einzelfall. Wie berichtet, gehen bei Krankenkassen oder Ärztekammer immer mehr Beschwerden von Berliner Patienten ein, die sich schlecht oder falsch behandelt fühlen. So wie zum Beispiel von Günther K. (Name geändert). Der Rentner ging mit starken Schmerzen in der rechten Wade zu seinem Hausarzt. Der diagnostizierte eine Venenentzündung und verschrieb eine Salbe. Doch es wurde nicht besser. Erst zwei Monate später entdeckte ein anderer Mediziner mit einer Ultraschalluntersuchung die wahre Ursache: ein Blutgerinnsel in der Vene. „Es bestand Lebensgefahr für den Mann“, sagt Andrea ErdmannLeichsenring, eine auf Arzthaftung spezialisierte Anwältin in der Kanzlei Büchner & Gansel. „Hätte das Gerinsel das Herz erreicht, hätte ein Herzinfarkt die Folge sein können.“ Ein klarer Fall: Man verglich sich außergerichtlich auf ein Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe.

Was kann ein Patient tun, der meint, dass ihm nicht richtig geholfen wurde? Er sollte als erstes mit seiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen, rät Erdmann-Leichsenring. Die Kassen lassen dann ihren medizinischen Dienst die Behandlung bewerten. Denn nicht immer sind Komplikationen während einer Behandlung tatsächlich auch Kunstfehler. Ärzte können keine hundertprozentige Erfolgsgarantie übernehmen, ist die Natur doch keine Maschine.

Besteht ein berechtigter Verdacht auf Pfusch des Arztes, muss nicht immer gleich ein teurer Gerichtsprozess folgen. Als Instanz zur außergerichtlichen Einigung gibt es die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen mit Sitz in Hannover. Die Verfahren bei der Schlichtungsstelle sind kostenlos. Wird der Behandlungsfehler anerkannt, dann zahlt die Haftpflichtversicherung des Arztes zum einen Schadensersatz, um beispielsweise den Verdienstausfall durch Krankschreibung auszugleichen. Zum anderen kann ein Schmerzensgeld für den seelischen Schaden zugesprochen werden. Laut Tätigkeitsbericht der Berliner Ärztekammer für 2002 hat die Schlichtungsstelle im vergangenen Jahr in 83 Fällen aus Berlin einen Behandlungsfehler anerkannt – und 211 abgelehnt.

Scheitert die außergerichtliche Einigung und landet der Fall doch vor einem Gericht, und dann streiten oft erst einmal die Gutachter. Siegt der Kläger, können die Richter ein Schmerzensgeld festlegen. Sie orientieren sich dabei an Präzedenzfällen. I.B.

Informationstelefon der Berliner Ärztekammer (030) 408 06 21 90 (Montag, Mittwoch, Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr)

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