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Berlin: Bei Anruf Abzocke

Prozess um Massenbetrug mit Gewinnspielen

Sie drängten sich auf, sprachen von großen Gewinnen und speisten Kunden in ihre Datenbank, die eigentlich nichts mit ihnen zu tun haben wollten. Ein Jahr lang war die Charlottenburger Firma um Wolfgang P. aktiv. Die Gewinne flossen, allerdings nur in die Taschen der angeblichen Spielvermittler. Am Ende waren es 294 761 Fälle des mutmaßlichen Betruges, die die Ermittler entdeckten. „An jedem Kunden verdienten wir acht Euro“, gab P. am Freitag vor Gericht zu.

Neben Wolfgang P., einem 43-jährigen Kaufmann, müssen sich zwei 41 und 28 Jahre alte Männer verantworten. Sie kennen sich aus dem Tennisclub. Der eine Mittäter hatte Erfahrung mit EDV-Fragen und wurde von P., der wegen Betruges bereits vorbestraft ist und seit Ende 2009 unter Bewährung steht, als Geschäftsführer eingesetzt. Der Jüngste im Trio brach ein Jura-Studium ab und befasste sich nur noch mit der „Kundenwerbung“.

Auf Menschen, die sich nicht zur Wehr setzen können, hatten sie es abgesehen. „Viele ältere Leute haben mit Sicherheit nicht verstanden, was ihnen angeboten wurde“, gab P. zu. Nach einem Anruf flatterte ihnen ein „Begrüßungsschreiben“ ins Haus. Darin wurde ein Vertrag vorgegaukelt: „Wir melden Sie bei 200 der besten Gewinnspiele Deutschlands an.“ Mindestens 500 Euro seien garantiert. Monatlich bis zu 59 Euro sollte das Spielen kosten. Tatsächlich aber wurden Spielekonsolen oder Trikots verlost.

In den Spielerlisten der betrügerischen Firma hätten sich auch viele alterskranke Menschen befunden, sagte eine Ermittlerin. Die Gelder wurden per Lastschrift eingezogen. Es habe viele Widerrufe und Rückbuchungen gegeben. Die Abzocker aber machten Gewinne: Wolfgang P. genehmigte sich bis zu 25 000 Euro im Monat und kam im Tatzeitraum auf knapp 300 000 Euro. Sein Geschäftsführer bezog 10 000 Euro im Monat, rund 150 000 Euro verprasste der Ex-Jura-Student. Im Frühjahr 2010 flog der Schwindel auf. P. erwartet nach dem Geständnis eine Haftstrafe von maximal drei Jahren und sieben Monaten, die Mitangeklagten können mit Bewährung rechnen. K.G.

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