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Berlin: Bei der Generalprobe zur Weihnachtsfeier fingen Kostüme Feuer

Innerhalb von Sekunden standen die Kinder in Flammen - Zwei Dreijährige erlitten schwere VerbrennungenR.w.

Innerhalb von Sekunden standen die Kinder in Flammen - Zwei Dreijährige erlitten schwere VerbrennungenR.w. During/A. Kögel/W. Schmidt/C. Stollowsky

Es sollte ein großer Tag werden, doch er endete mit einer Katastrophe: Bei der Generalprobe für die Weihnachtsfeier in der Kindertagesstätte des Evangelischen Johannesstifts in Spandau erlitten gestern zwei dreijährige Jungen schwere Verbrennungen. Ihre Kostüme hatten sich an Kerzen entzündet, die von den Jungen in der Hand gehalten wurden. In einer dreieinhalbstündigen Operation versuchten die Ärzte das Leben der Kinder zu retten.

Seit Wochen hatten sich die Jungen und Mädchen in der Kindertagesstätte auf ihre Weihnachtsfeier gefreut. Die Eltern hatten ihnen liebevoll Kostüme angefertigt, Engel waren darunter und Schäfchen. Gegen zehn Uhr wollte gestern eine Gruppe zur Generalprobe über den Gang in die Eingangshalle laufen, wo die Bühne steht. In den Händen trugen die Kinder brennende Kerzen, bei denen mit Goldfolie beklebte Bierdeckel als Tropfschutz dienten. Plötzlich standen zwei dreijährige Jungen in hellen Flammen. Sofort stürzten sich drei Erzieherinnen auf die Jungen. Ein Notfallkasten mit einer Löschdecke hing nur wenige Meter entfernt an der Wand. Es gelang schnell, das Feuer zu ersticken. Dennoch erlitten die Jungen schwere Brandverletzungen.

Die sofort alarmierte Feuerwehr rückte mit mehreren Rettungs- und Notarztwagen an. Die beiden Jungen wurden mit dem Rettungshubschrauber "Christoph 31" ins Unfallkrankenhaus Marzahn geflogen, wo es eine Spezialabteilung für Brandverletzte gibt. Dort wurden die beiden Kinder operiert. Nach Auskunft von Kliniksprecher Markus Müschenich wurden vor allem die Wunden gereinigt und die Vorbereitungen für die ersten Hauttransplantationen getroffen, mit denen nach Möglichkeit heute begonnen werden soll.

Nach der Operation wurden die lebensgefährlich verletzten Kinder in ein künstliches Koma versetzt und in Spezialbetten für Brandverletzte gelegt. Ernährt wurden sie künstlich mit einer speziellen Nährflüssigkeit. Obwohl das Brandverletztenzentrum hermetisch von der Außenwelt abgeriegelt ist, bekamen die Eltern die Gelegenheit, ihre Kinder zu besuchen, sagte Müschenich.

Nach Angaben der Polizei erlitten die Kinder Verbrennungen zweiten und dritten Grades an Armen, Beinen und im Gesicht. Etwa 25 bis 30 Prozent der Haut seien betroffen. Eine 40-jährige Erzieherin wurde mit Brandverletzungen an den Händen ambulant in einem Krankenhaus behandelt. Ebenso wie ihre beiden Kolleginnen hatte sie außerdem einen Schock erlitten.

Tief erschüttert trat am Nachmittag der Leiter der Abteilung Jugendhilfe des Johannesstiftes, Diakon Rüdiger Wrede, mit zwei Mitarbeitern auf einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz vor die Reporter und Kamerateams. Eine Kollegin wurde ins Krankenhaus geschickt, um den Eltern Beistand zu leisten, berichtete er. Eltern und Erziehern habe man psychologische Hilfe angeboten. "Unsere Gedanken gehen zu den Kindern, den Eltern und den Mitarbeiterinnen. Wir hoffen auf eine baldige Genesung."

Während die Eltern der betroffenen Gruppe gebeten wurden, ihre Kinder abzuholen, ging die Betreuung in den übrigen Teilen der Kita weiter. Insgesamt sind in der Tagesstätte 173 Jungen und Mädchen untergebracht, knapp ein Drittel sind Kinder von Stifts-Mitarbeitern, sagte Wrede.

Nichts deutete am Nachmittag mehr auf die Katastrophe hin. Zwei Vertreter des Spandauer Jugendamtes informierten sich vor Ort, ob behördliche Hilfe erforderlich ist. Die fachliche Aufsicht über die Kita hat die Senatsverwaltung.

Die Kripo ermittelt

"Wir stehen noch ganz am Anfang unserer Ermittlungen und sind erst einmal dabei, den Sachverhalt zusammenzutragen", hieß es bei der Kriminalpolizei. Bisher richte sich das Verfahren nicht gegen die Erzieherinnen. Grundsätzlich wird in derartigen Fällen geprüft, ob es zu einer Verletzung der Aufsichtspflicht gekommen ist.

Beim Gang zur Generalprobe waren die Betreuerinnen in unmittelbarer Nähe. Mitarbeiter des Johannesstiftes zeigten sich erschüttert darüber, mit welcher Geschwindigkeit die Kleidung der beiden Knaben in Brand geraten war. Innerhalb von Sekundenbruchteilen hätten die Jungen in hellen Flammen gestanden. Welches Material die Eltern für die Kostüme benutzt hatten, vermochte zunächst niemand zu sagen. Einige "Schäfchen" hatten offenbar aufgenähte Wattebäusche getragen.

Nach Auskunft von Robert Rath, Sprecher des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit, fallen Textilien unter die "Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Verordnung". Diese sieht vor, dass in Deutschland im Handel befindliche Kleidungsstücke kein "Tris", "Tepal" und "BBP" - alles besonders leicht entflammbare Stoffe - enthalten dürfen. Geregelt wurde dies, nachdem etwa Schlafanzüge am offenen Kamin Feuer gefangen hatten.

Darüber hinaus gibt es auch nach Information der Bundesanstalt für Materialforschung und -überprüfung keine Regelungen. Bei Theatervorhängen, Dekorationsstoffen und Arbeitskleidung hingegen gelten weit strengere Vorschriften. Auch Feuerwehrsprecher Klaus Ziegler bestätigte, dass es keine Vorschriften gibt, die verlangen, dass Kinderkleidung schwer entflammbar sein muss.

Kerzen in Kitas erlaubt

Der Gebrauch von Kerzen ist in Kindertagesstätten nicht verboten. Die Brandschutzeinrichtungen in Kindertagesstätten des Senats sehen aber vor, dass Kerzen "nur auf nicht brennbaren Ständern mit ausreichend Wachsfang verwendet werden. Kerzen dürfen nur in Gegenwart Erwachsener verwendet werden; gleichzeitig sind Löschmittel bereit zu halten... ." heißt es im entsprechenden Dienstblatt. Ob die Kerzen, die zur Katastrophe führten, den Vorschriften entsprachen, wird von der Polizei geprüft.

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