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Berlin: „Bei drohender Haftstrafe besteht Fluchtgefahr“

Die Polizei hatte am Donnerstag zwei Schläger, die einen 42-Jährigen schwer verletzt und auf einen Straßenbahn-Fahrgast eingeschlagen hatten, wieder auf freien Fuß gesetzt. Ein Haftbefehl wurde nicht beantragt.

Die Polizei hatte am Donnerstag zwei Schläger, die einen 42-Jährigen schwer verletzt und auf einen Straßenbahn-Fahrgast eingeschlagen hatten, wieder auf freien Fuß gesetzt. Ein Haftbefehl wurde nicht beantragt.

Anders als die Polizei sind Sie der Ansicht, dass die Schläger in Haft genommen werden könnten. Warum?

Es gibt hier deutliche Hinweise auf Flucht- oder Verdunklungsgefahr. Und das sind triftige Gründe für eine Inhaftierung. Die Täter müssen nach dieser schweren Körperverletzung mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen. Und da besteht Fluchtgefahr.

Also hat sich die Polizei falsch verhalten?

Das wollen wir genau prüfen lassen. Wir werden im Innen- und Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses nachfragen. Es muss erlaubt sein, kritische Fragen zu stellen. Nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse scheint es fahrlässig gewesen zu sein, keinen Haftbefehl zu beantragen.

Aber auch der Haftrichter hätte den Antrag ablehnen können.

Das ist im Rechtsstaat möglich und dann auch zu akzeptieren. Problematisch war es aber, den Antrag erst gar nicht zu stellen.

Glauben Sie, ein Richter hätte Haft angeordnet?

Darüber kann man nur spekulieren. Die Richter sind unabhängig. Aber nicht umsonst ist das Strafrecht so geändert worden, dass Körperverletzungen, erst recht schwere, mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet werden. Körperverletzungen werden strenger bestraft als Eigentumsdelikte.

Reagiert man in diesem Fall besonders emotional, weil das Opfer versucht hatte, einem anderen zu helfen, und deshalb selbst schwer verletzt wurde?

Wer das Opfer ist, spielt keine Rolle. Die Tat ist entscheidend. Und dabei kommt erschwerend hinzu, dass sie gemeinschaftlich begangen wurde.

Wäre es möglich, jetzt nachträglich noch einen Haftbefehl zu beantragen?

Theoretisch schon. Aber es wäre aberwitzig, damit nach der Freilassung der Täter anzukommen. Sie können zum Beispiel schon längst versucht haben, das erste Opfer, das sie in der Straßenbahn geschlagen haben, unter Druck zu setzen, falls sie es kannten.

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