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Königlich?

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Berlin: Bei Hof wird schlecht bezahlt

Brandenburgs Regierung fordert einen Mindestlohn für das Servicepersonal der Schlösserstiftung.

Potsdam - Sie arbeiten im Schloss Sanssouci und anderen königlichen Parkanlagen in Brandenburg und Berlin: als Führer, Kassierer, Aufsichts- und Reinigungskräfte. Einen gesetzlichen Mindestlohn erhalten die bis zu sechshundert Mitarbeiter der Servicegesellschaft „Fridericus“ dennoch nicht – obwohl es sich um eine Tochter der öffentlich-rechtlichen Preußischen Schlösserstiftung Berlin-Brandenburg handelt. Dabei war in beiden Ländern über Vergabegesetze schon vor geraumer Zeit ein Mindestlohn eingeführt worden, in Berlin von 8,50 Euro je Stunde, in Brandenburg acht Euro. Nun drängt Brandenburgs rot-rote Regierung darauf, dass die Stiftung für das Service- Personal höhere Löhne zahlt. Deren Generaldirektor Hartmut Dorgerloh zeigt sich zwar offen, forderte im Gegenzug jedoch eine Erhöhung der Zuschüsse der Länder.

„Es ist ein Thema. Wir würden gerne, können es aber nicht“, sagte Dorgerloh dem Tagesspiegel. „Ich hoffe, dass uns Brandenburg und Berlin dann auch in die finanzielle Lage versetzen, das zu leisten.“ Die Stiftung habe selbst großes Interesse, da sie qualifiziertes Personal für sicherheitsrelevante Bereiche brauche und als Arbeitgeber attraktiv sein müsse. Den latenten Vorwurf, Dumpinglöhne zahlen, wies Dorgerloh strikt zurück. „Wir sind gesetzeskonform und tarifgerecht.“

Hintergrund ist, dass die Fridericus- Tochter – an der die Stiftung 51 Prozent der Anteile und die private Dussmann Gruppe 49 Prozent halten – bereits 2006 gegründet wurde. Der Vertrag fällt damit nicht unter die später in Berlin und Brandenburg verabschiedeten Vergabegesetze, die neue öffentliche Aufträge an Mindestlohn koppeln. Nach seine Worten zahle die Schlösserstiftung stattdessen nach dem „bundesweiten Tarifvertrag für das Bewachungsgewerbe, unter dem die Unterschrift von Verdi steht“. Das sind aktuell sieben Euro Grundlohn , eine Anhebung auf 7,50 Euro im Jahr 2013 und auf acht Euro 2014 sei vorgesehen. Aus Dorgerlohs Sicht ist auch das Mindestlohngefälle zwischen Berlin und Brandenburg ein Problem, da innerhalb von „Fridericus“ damit ein Gehaltsgefälle drohe. Im Finanzierungsabkommen für die Stiftung für die Jahre 2013 bis 2017 ist kein Ausgleich für höhere Personalausgaben durch Mindestlöhne vorgesehen.

Trotzdem wächst der Druck. Am Montag kündigte Arbeits- und Sozialminister Günter Baaske (SPD) einen entsprechenden Vorstoß Brandenburgs durch die für die Stiftung zuständige Wissenschaftsministerin Sabine Kunst (parteilos) im Stiftungsrat an. Dem gehören Vertreter der beiden Länder und des Bundes an. Er habe mit Sabine Kunst vereinbart, im Stiftungsrat einen Antrag zu stellen, den Vertrag über die „Fridericus“-Gründung „aufzuheben und unter Berücksichtigung des Vergabegesetzes neu auszuschreiben“, sagte Baaske. Dass im Hoheitsgebiet der Schlösserstiftung kein Mindestlohn gezahlt wird, war jüngst erst im Potsdamer Landtag auf eine Anfrage der SPD-Abgeordneten und Vize-Landesparteichefin Klara Geywitz bekannt geworden. Schon da hatte Kunst betont, dass der Bund als Miteigner kein Interesse an Mindestlohnzahlungen habe. „Der Bund findet es nicht gut“, sagte auch Baaske. Zudem ist unklar, ob der nach Worten von Kunst auf „unbestimmte Zeit“ geschlossene Vertrag über die Fridericus-Gründung überhaupt aufgehoben werden kann. Und das Kulturministerium hat für höhere Finanzzuschüsse an die Stiftung nach dem aktuellen Etatentwurf für 2013/2014 keine Spielräume.

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