zum Hauptinhalt

Berlin: Beisheim wehrt sich gegen Wertheim-Erben

Wem gehört das BeisheimCenter am Potsdamer Platz? Einem Rechtsgutachten zufolge, das der Anwalt der Wertheim-Erben in Auftrag gegeben hat, muss Otto Beisheim, wie berichtet, nicht nur die Grundstücke in bester Lage wieder herausrücken, sondern auch die Gebäude, in denen unter anderem die Hotels Ritz-Carlton und Marriott untergebracht sind.

Wem gehört das BeisheimCenter am Potsdamer Platz? Einem Rechtsgutachten zufolge, das der Anwalt der Wertheim-Erben in Auftrag gegeben hat, muss Otto Beisheim, wie berichtet, nicht nur die Grundstücke in bester Lage wieder herausrücken, sondern auch die Gebäude, in denen unter anderem die Hotels Ritz-Carlton und Marriott untergebracht sind. Die Beisheim-Holding weist das zurück und bezeichnete die Expertise in einer gestern veröffentlichten Erklärung als „einseitiges Partei-Gutachten, das in keiner Weise verbindlich ist“. Nach Ansicht der Holding enthalte das Gutachten gravierende Fehler und widerspreche der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Kammer hatte im Dezember entschieden, dass auch auf die Grundstücke des heutigen Beisheim-Centers das Vermögensgesetz anzuwenden ist, das eigentlich nur für Ost-Berlin und die neuen Bundesländer gilt. Beisheim und das Gericht sehen allerdings nur die so genannte Erlösauskehr als berechtigt an, also die Zahlung der rund 140 Millionen Euro, die Beisheim für den Kauf des Areals an Karstadt geleistet hat, an die Erben der Kaufhausfamilie Wertheim. Doch Karstadt weigert sich, die Ansprüche anzuerkennen. Für Beisheim wiederum scheidet ein Rückübertragung der Grundstücke und Gebäude „definitiv aus“. oew

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false