zum Hauptinhalt

Berlin: Beleidigung: Ein Angriff auf die Ehre

Beleidigung wird nur auf Antrag des Betroffenen verfolgt. Bei Beamten kann allerdings auch der Behördenleiter Strafantrag stellen.

Beleidigung wird nur auf Antrag des Betroffenen verfolgt. Bei Beamten kann allerdings auch der Behördenleiter Strafantrag stellen. Juristisch ist eine Beleidigung der Angriff auf die Ehre eines anderen. Dazu muss man nicht "Idiot" sagen. Es reicht auch der Vorwurf eines unsittlichen oder rechtswidrigen Verhaltens. Bei Äußerungen über Polizeieinsätze ist aber maßgeblich, ob die beteiligten Polizisten direkt gemeint sind. Bei politischen Äußerungen gilt ein größerer juristischer Spielraum.

pen

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false