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Neue Kriterien: Beliebte Schulen dürfen sich ihre Schüler aussuchen

Die Bildungsverwaltung hat ihre Aufnahmekriterien für Schulen präsentiert. Geschwisterkinder werden bevorzugt. Bisher hatte die BVG-Verbindung entschieden.

Berlins Oberschulen stehen vor einer neuen Herausforderung: Bis zum 12. November müssen sie die Kriterien festschreiben, nach denen sie künftig ihre Schülerschaft auswählen können. Stark nachgefragte Gymnasien und Sekundarschulen haben dann erstmals die Möglichkeit, 60 Prozent ihrer Plätze mit Schülern zu füllen, die genau zu ihrem Profil passen. Bisher entschied letztlich die BVG-Verbindung zwischen Wohnort und Schule, ob ein Schüler aufgenommen wurde. Einzelheiten zum Aufnahmeverfahren präsentierte Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) am Donnerstag.

Alle Schulen müssen zunächst einmal bis zu zehn Prozent ihrer Plätze an Härtefälle vergeben. Neu ist, dass Geschwisterkinder ausdrücklich als Härtefälle gelten. Bei weiteren 60 Prozent der Plätze greifen die neuen Auswahlkriterien. Die übrigen 30 Prozent werden unter den Schülern verlost, die die Schule als Erstwunsch angegeben hatten, aber nicht von der Schule ausgewählt wurden.

Die Kriterien, nach denen Schulen ihre Aufnahme regeln können, sind in der Sekundarschulverordnung festgeschrieben. Demnach haben Oberschulen die Möglichkeit, den Notenschnitt aus der Grundschule heranzuziehen. Sie können aber auch nur die Noten von bis zu vier Fächern herausgreifen, sofern diese Fächer einen direkten Bezug zu ihrem Schulprogramm haben. Zudem kann eine Schule nach Kompetenzen fragen, die auch außerhalb der Grundschule erworben sein können. Hat also ein Kind jahrelang erfolgreich Klavierunterricht gehabt, könnte dies den Ausschlag bei der Bewerbung für eine musikbetonte Klasse geben.

Die vierte Auswahlmöglichkeit besteht in profilbezogenen Tests, die die Bewerbern schreiben müssen. Alle Schulen sind zudem wie bisher verpflichtet, pro Klasse bis zu vier Kinder mit Behinderung aufzunehmen. Es müssen aber bauliche und personelle Voraussetzungen erfüllt sein.

Damit das neue und komplizierte Aufnahmeverfahren gerichtsfest umgesetzt wird, bekommen alle Schulen eine Handreichung. Auf dieser Grundlage sollen die Schulkonferenzen die Aufnahmekriterien formulieren, die dann von der Schulaufsicht zu genehmigen sind.

Ehemalige Hauptschulen und Fusionsschulen mit problematischer Klientel befürchten jetzt, dass es für sie noch schwieriger wird, eine gute Schülermischung zu erreichen. Sie gehen davon aus, dass die nachgefragten Gymnasien und Sekundarschulen ihre Aufnahmekriterien so festlegen, dass schwache Schüler automatisch draußen bleiben. Bisher mussten alle Gesamtschulen mindestens 20 Prozent ihrer Plätze mit hauptschulempfohlenen Kindern füllen. Diese Pflicht entfällt.

„Das ist für Schulen an schwierigen Standorten, insbesondere für ehemalige Hauptschulen eine Katastrophe“, kommentierte eine Konrektorin gestern den Plan. Zöllner bestreitet nicht, dass es das „Grundproblem“ gebe, die Schüler nicht ausreichend mischen zu können. Das neue Verfahren sei aber auch in dieser Hinsicht allemal besser als das bisherige Wohnortprinzip. Eine „Zwangszuweisung“ komme für ihn nicht in Frage. Im übrigen vertraut die Koalition darauf, dass das Losverfahren die Entmischung in Grenzen hält.

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