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Die Verantwortlichen am BER müssen sich keine großen Sorgen machen, dass sie persönlich haftbar gemacht werden.

© dapd

BER-Debakel: Flughafenchefs müssen nicht für ihre Fehler zahlen

Eine Versicherung macht's möglich: Trotz massiver Pannen sind die Manager und Aufsichtsräte beim Flughafen BER gegen Haftungsansprüche geschützt. Dabei könnte es um viele Millionen Euro gehen.

Flughafenchef Rainer Schwarz sowie die Aufsichtsräte unter Führung von Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) dürften der angekündigten Sonderprüfung möglicher Haftungsansprüche gegen Verantwortliche für das BER-Debakel entspannt entgegenblicken. „Die Flughafengesellschaft hat für Geschäftsführung und Aufsichtsrat eine D&O-Managerhaftpflichtversicherung abgeschlossen“, sagte Flughafensprecher Ralf Kunkel dem Tagesspiegel am Freitag. Nähere Angaben, etwa zu der Höhe der Deckungssumme oder dem Versicherer, machte er nicht.

Bei größeren Unternehmen ist es spätestens seit den Korruptionsskandalen rund um Siemens ab 2006 oder den Vorwürfen gegen Manager der Skandalbank Hypo Real Estate 2009 üblich, eine sogenannte Directors-and-Officers-Liability- Versicherung für ihre Top-Manager abzuschließen, um diese selbst, aber auch das Unternehmen oder seine Eigentümer gegen hohe Schadenersatzforderungen abzusichern. Üblicherweise sind sie damit gegen Schäden aus Fehlentscheidungen in Höhe von 100 bis 300 Millionen Euro abgesichert, sagt Michael Hendricks, dessen Düsseldorfer Maklerbüro auf die Vermittlung derartiger Policen spezialisiert ist. „Da hier relativ offensichtlich ist, dass es persönliches Fehlverhalten gab, müsste das BER-Debakel vor Gericht landen“, meint Hendricks.

Da der Gesellschafterkreis des Flughafens – anders als bei einer großen Aktiengesellschaft – aber klein sei und keiner der Politiker im Aufsichtsrat ein Interesse daran haben dürfte, dass in einem Gerichtsverfahren zu viele Details öffentlich verhandelt werden, geht Hendricks davon aus, dass sich Versicherung und Eigentümer – also der Bund, Berlin und Brandenburg – mit der Versicherung auf einen Vergleich einigen würden. „Üblicherweise zahlt die Versicherung dann etwa die Hälfte der Deckungssumme“. Sollte der Flughafen einen handelsüblichen Vertrag abgeschlossen haben, könnten also 50 bis 150 Millionen Euro gezahlt werden.

Der Aufsichtsrat hatte am Donnerstag beschlossen, eine externe Rechtsanwaltskanzlei und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu beauftragen, die Verantwortung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für die verschobene Eröffnung und mögliche Regressansprüche zu klären. „Wir bezweifeln, dass so die nötige Unabhängigkeit bei der Aufklärung gewährleistet ist“, sagte dagegen der Vorsitzende der oppositionellen CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag. Stattdessen solle „der Bundesrechnungshof oder die Rechnungshöfe der Länder einbezogen werden“. Er wolle nicht von „Gefälligkeitsgutachten“ sprechen, sagte Dombrowski. Doch es sei nicht unüblich, dass sich „Firmen die Wirtschaftsprüfer und Gutachter aussuchen, bei denen man meint, am Ende gut dazustehen.“ Axel Vogel, Chef der Grünen-Fraktion in Brandenburg, begrüßt zwar prinzipiell, dass nun wenigstens Haftungsfragen bei Geschäftsführung und Aufsichtsrat untersucht werden. Bei der Auswahl der Gutachter müsse aber ein unabhängiges Verfahren gewährleistet sein, sagte Vogel.

Der Vorsitzende des BER-Untersuchungsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus, Martin Delius (Piraten), nannte die Beauftragung von Prüfern dagegen „eine sehr sinnvolle Ergänzung zu unserer Arbeit“. Dem Ausschuss gehe es nicht darum, Einzelne an den Pranger zu stellen, sondern fehlerhafte Organisationsstrukturen aufzudecken.

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