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BER in Berlin: Gericht vertagt Entscheidung über Müggelsee-Route

Muss die Müggelsee-Route neu geprüft werden? Nun wird klar, ein Gerichtsurteil kommt nun erst am Freitag.

Die Richter machen es spannend. Das Urteil zu den Klagen um die Flugrouten über den Müggel- und den Wannsee vom künftigen BER-Flughafen verkündet das Gericht nach zweitägiger Verhandlung am Dienstag und Mittwoch erst am Freitagnachmittag. Die jetzt mitverhandelte Klage zur Wannseeroute war im Januar vom Verfahren zum Überfliegen des Forschungsreaktors in Wannsee abgetrennt worden. Das Überfliegen hatte das Gericht untersagt. Das Verfahren hatte sich gestern in die Länge gezogen, weil beide Seiten noch weitere Anträge gestellt hatten. Den Antrag, auch die Flughafengesellschaft und die Planfeststellungsbehörde beizuladen, lehnte das Gericht ab.

Erörtert wurde gestern unter anderem, ob es eine alternative Flugroute geben könnte, die das Überfliegen des Müggelsees verhindern würde. Die Kläger schlugen erneut eine – leicht modifizierte – Route über die Gosener Wiesen vor, was die Deutsche Flugsicherung bereits mehrfach als nicht vereinbar mit dem gewünschten planfestgestellten Parallelbetrieb beim Starten bezeichnet hatte. Auch das nun vorgeschlagene frühere Abdrehen der Flugzeuge nach einem Start von der Südbahn würde dies nicht verhindern, sagte gestern Robert Ertler von der Flugsicherung. Beim neuen Vorschlag würde auch wieder das Zentrum von Zeuthen überquert, was Anwohner dort mühsam verhindert hatten.

Flugroutengegner in Berlin
Flugroutengegner. Muss die Müggelsee-Route neu geprüft werden? Am Mittwoch wird klar, ein Gerichtsurteil kommt nun erst am Freitag.

© dpa

Die Kläger hatten auch erneut argumentiert, ihr Vertrauensschutz sei verletzt worden, weil sie sich darauf verlassen hätten, dass die Piloten nach dem Start geradeaus fliegen, wie es auch in den Planfeststellungsunterlagen für den Ausbau stets eingezeichnet war. Die Flugsicherung hatte die geänderten Route mit dem Schutz von Anwohnern in Müggelheim und Erkner begründet. Diese müssen bereits den Krach der landenden Maschinen ertragen, weil es hier keine Alternative gibt. Doppelbelastungen sollten vermieden werden, hatte auch die Fluglärmkommission gefordert.

Kläger bezweifeln Entlastung durch Müggelseeroute

Die Kläger bezweifelten gestern, dass es durch die Müggelseeroute zu einer wirksamen Entlastung woanders kommen werde. Nach ihren Angaben profitierten vom Überfliegen des Müggelsees lediglich 1700 Anwohner in Müggelheim mit einem kaum spürbaren Effekt.

Sollte das Gericht die Routen für rechtswidrig halten, weil unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung fehle, wie die Kläger argumentieren, müsste diese nachgeholt werden, was ungefähr ein Jahr dauern könnte. Sollte die Untersuchung ergeben, dass die Routen so nicht möglich sind, müssten diese neu festgelegt werden, was wiederum ein Jahr dauern würde.

Allerdings sind die festgelegten Routen nur eine „Standard-Regelung“, wie die Vertreter des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung, das die Routen vorgibt, sagten. Mit Zustimmung der Lotsen am Flughafen sind trotzdem frühere Freigaben für das Verlassen der veröffentlichten Routen möglich, und es kommt zum Überfliegen von Gebieten, über denen keine ausgewiesene Route liegt.

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