BER-Planung : Richter zweifelt am Täuschungsvorwurf

04.07.2012 00:00 Uhrvon
Demonstranten begleiteten das Verfahren mit Plakaten. Foto: dpa
Demonstranten begleiteten das Verfahren mit Plakaten. - Foto: dpa

Wurden die Anwohner des Flughafens betrogen? Darüber verhandelt das Verwaltungsgericht in Leipzig. Obwohl noch kein Urteil gefällt wurde, zeichnete sich am Dienstag bereits ein Ergebnis ab.

Nur wenige haben Plakate mitgebracht, auf denen sie gegen das Planungsverfahren für den künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg in Schönefeld protestieren. Ihren Platz vor dem Eingang des ehrwürdigen Gebäudes des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig müssen die Demonstranten am Dienstag früh aber schnell räumen. Lediglich auf dem Vorplatz dürfen sie ihre Plakate in die Höhe recken, ordnet ein Aufpasser des Gerichts an. Passanten eilen kaum vorbei, aber für ein Erinnerungsfoto reicht es.

Noch sind die Kläger, die juristisch formuliert die Wiedereinsetzung in die Klagefrist gegen den Ausbau des Flughafens beantragt haben, optimistisch.

„Zu eindeutig ist, dass wir betrogen worden sind“, sagt einer der Kläger. Wenige Minuten später folgt im holzgetäfelten Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts die erste Ernüchterung.

Der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel deutet gleich zu Beginn der mehrstündigen Verhandlung an, dass wohl alles so bleiben wird, wie es war. Die Erfolgsaussichten der Kläger scheinen gering zu sein, auch wenn sie nach wie vor überzeugt sind, von der Flughafengesellschaft, der Planfeststellungsbehörde und auch der Deutschen Flugsicherung getäuscht worden zu sein.

Bildergalerie: So entsteht der neue Flughafen

Schriftwechsel und Protokolle, an die Bürgerinitiativen zum Teil nur mit Hilfe des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg gekommen sind, belegen, dass den Planern mindestens seit 1998 klar war, dass die Routen, die Vorgaben für den Ausbau des Flughafens waren, nicht den internationalen Bestimmungen entsprachen und damit unrealistisch waren. Sie sahen weiter Geradeausflüge nach dem Start vor, obwohl bei parallelen Abflügen, wie es der Flughafen haben will, die Maschinen zur Sicherheit vor Kollisionen nach dem Abheben um mindestens 15 Grad voneinander abweichen müssen, was zu anderen Routen führt.

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